18.03.2010 - 3.1 Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Haushalt und Haushaltsicherungskonzept werden auf Basis der vorliegenden Beschlussvorlagen beraten.

 

Frau Hiller führt in die Thematik ein. Die Gestaltung des Haushalts ist schwierig. Die Eckwerte wurden mit den Ämtern abgestimmt. Es bestand für die Ämter die Möglichkeit, Änderungen einzubringen. Weitgehend sind alle Forderungen im Haushaltsentwurf enthalten.

 

Frau Seifert gibt Erläuterungen zum Haushaltsicherungskonzept. Für das Haushaltsicherungskonzept wurden alle Bereiche zu Einsparungen untersucht. Abgeleitet wurden daraus neue Maßnahmen. Diese enthalten vorrangig Prüfaufträge. 

Es sind auch Einnahmeverbesserungen vorgesehen.

Der Nachtrag zum Haushalt ist im Konzept noch nicht berücksichtigt. Die Anpassung des Haushaltsicherungskonzeptes wird nach Beschlussfassung zum Haushalt erfolgen.

 

Amt 67

Herr Dr. Neubauer stellt den Haushalt des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege vor.
Im Bereich Personal sind die Zielzahlen aus den bekannten Gutachten fast erreicht. Dabei muss aber festgestellt werden, dass die Personalkosten nicht gesunken sind. Die neuen Tarifsteigerungen sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die Grenze der Leistungsfähigkeit ist aber erreicht.

Im Bereich des Verwaltungshaushalts können Anlagen wie Brunnen oder Spielplätze nur noch mit geringen Mitteln (./. 98 T€)erhalten werden. Bei größerem Reparaturbedarf an Spielgeräten werden diese abgebaut.

 

Für die Friedhöfe sind weiter Zuschüsse notwendig. Hier macht sich besonders bemerkbar, dass das Krematorium ein Betrieb gewerblicher Art ist und hier 19% Mwst. abgeführt werden müssen. Hier entstehen hohe Kosten für die Auswechslung von Verschleißteilen. Durch den Betrieb gewerblicher Art sind künftig keine Deckung ging er mit dem Friedhof mehr möglich.

 

Im Vermögenshaushalt sind in diesem Jahr Mittel vorgesehen. Die Mittel sind notwendig für die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, die Brücke am Schwanenteich, die Heizung Neuer Friedhof, Dach Feierhalle, Ersatz von Baugruppen im Krematorium. Für Baumpflanzungen sind 30.000,- EURO vorgesehen. Weiterer Mehrbedarf war angemeldet.

 

Kosten für Baumpflanzungen an Straßen (z.B. Mühlenstraße) sind nicht enthalten, da diese Kosten beim Vorhabenträger einzustellen sind.

 

Amt 32

Für das Stadtamt geben Herr Lange und Frau Leber Auskunft zum Amtshaushalt. Der Haushalt ist an die Ausgaben von 2008 angelehnt. Mehrbedarfe wurden abgelehnt.

Der Haushalt gliedert sich in drei Abschnitte, die durch Deckungsringe ausgeglichen werden können. Die Finanzausstattung ist auf dem untersten Level angelegt.

Von den neuen Zuschüssen für Studenten sind bereits jetzt 40.000 € von 100.000 Euro verausgabt. Ein Rückfluss wird über die Schlüsselzuweisungen 2000 als erwartet

Die Mietkosten werden nicht im Amt bewirtschaftet.
Auch wenn Ortsämter zusammengelegt werden, bleiben die Aufgaben bestehen. Die eingestellten Mittel sind aufgabenbezogene Mittel.

Fachlich kontrovers wird die mögliche Übertragung der Anordnungskompetenz im Versammlungsrecht gemäß HaSiKo diskutiert. In jedem Fall ist eine landesweit einheitliche Lösung über das Innenministerium anzustreben.

 

Amt 37

Zum Haushalt des Brandschutz- und Rettungsamtes führt Frau Göhring aus. Die Vorgaben sind sehr eng bemessen, ohne dass die Einsatzbereitschaft gefährdet ist.

Im Verwaltungshaushalt sind vor allem die Kosten für Aus- und Fortbildung nicht zu reduzieren. Hier sind Schulungen nachzuweisen, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu gewährleisten. Ein Überhang besteht noch von 2009 mit der Klasseerneuerung des Feuerlöschbootes.

Mehrbedarf wurde abgelehnt.

Im Vermögenshaushalt sind nur die Pauschalzuweisungen gemäß FAG berücksichtigt. Mehrbedarf besteht hier vor allem für Drehleitern. Im Bereich Katastrophenschutz ist auch Mehrbedarf angemeldet, da hier keine Zuweisungen erfolgt sind. Mittel für die Errichtung der Feuerwache 10 sind nicht eingestellt, auch nicht in die mittelfristige Finanzplanung, da zunächst ein passendes Grundstück gefunden werden muss.

Probleme gibt es vor allem bei der Bewertung des vorhandenen Inventars.

Nach einer aktuellen Bewertung kann auch die Gebührensatzung der Feuerwehr angepasst werden, wofür sich eine Mehrzahl der Mitglieder des Ausschusses aussprach. Ein entsprechender Vorstoß bleibt den Fraktionen vorbehalten.

 

Amt 60

Frau Gründel trägt die Fakten für den Haushalt des Bauamtes vor.
Die Stellenzahl liegt noch über den Planzahlen nach VEBERAS-Gutachten.

Im Verwaltungshaushalt sind die Einnahmen aus Gebühren rückläufig.

 

Im Vermögenshaushalt sind die Erschließungsbeiträge gegenüber den Vorjahren verringert, da diese von den tatsächlichen Aktivitäten abhängig sind.

Der Vermögenshaushalt beinhaltet auch die Eigenmittel für die Stadtsanierung und die für das Programm soziale Stadt. Diese werden aber zukünftig kreditfinanziert und nicht mehr aus dem so genannten D4-Vermögen gespeist, welche im Sanierungsgebiet gebunden sind. Die hohen Bedarfe resultieren insbesondere aus den Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen.

 

Amt 61

Für den Hauhalt des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung liegt eine schriftliche Äußerung vor, die verlesen wird.

Dem Amt werden für die Erfüllung der ursächlichen Pflichtaufgaben, insbesondere für die städtebauliche Planung einschließlich erforderlicher Fachplanungen und -gutachten in den enntsprechenden Haushaltsstellen nach derzeitigem Stand der Prioritätenliste und in Anlehnung an den Haushalt 2009 Haushaltsmittel in ausreichendem Maße bereitgestellt.

 

Demgegenüber sind die im Haushaltsplan eingestellten Haushaltsmittel für Sachkosten zur umfassenden Arbeitsfähigkeit, für Aktivitäten und zur weiteren Förderung der Mitarbeiter nicht ausreichend.

Das betrifft insbesondere Ausgaben für

- Weiterbildung

- Bürotechnik

- Arbeitsgeräte und Maschinen

- Werkstättenbedarf

Hier wird wie in den vergangenen Jahren nur ein Teil des bestehenden Bedarfs abgesichert.

 

Amt 74

Vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt  liegt ebenfalls eine kurze schriftliche Einschätzung vor, nach der die Eckwerte des Haushalts und des Haushaltsicherungskonzeptes akzeptiert werden. Es ergibt sich daraus kein erweiterter Diskussionsbedarf.

 

Amt 66

Für das Tief- und Hafenbauamt gibt Herr Tiburtius eine Stellungnahme ab.

Der Personalbestand wird als ausreichend eingeschätzt.
Im Verwaltungshaushalt wird die Bewirtschaftung der Anlagen abgesichert. Für die Straßen und Verkehrsanlagen besteht ein hoher Investitionsbedarf. Die Verkehrssicherungspflicht wird aber gewährleistet. Eine nachhaltige Unterhaltung ist aber nicht möglich. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von 500.000 € stellt demgemäß nur einen „Tropfen auf den heißen Stein“ dar. Problematisch ist, dass durch den Investitionsstau notwendiger Erhalt nur teilweise finanziert werden kann. Dies führt unter Umständen zu einer Reduzierung der Lebensdauer der verkehrlichen Anlagen.

 

Die geplanten Baumaßnahmen gemäß Vermögenshaushalt werden umgesetzt. Zur Mühlenstraße Warnemünde wird ausgeführt, dass die Mittel für den 1. Bauabschnitt eingeplant sind. Die Gesamtfinanzierung ist noch nicht abgesichert, daher wird nur der 1. Bauabschnitt angegangen. Weitere Mittel können dann aus der Umlage kommen.

 

Für den Radweg Gehlsdorf – Krummendorf sind keine Mittel eingestellt. Hier steht der notwendige Grundstückskauf im Vordergrund, wobei erforderliche Mittel im Haushalt des Liegenschaftsamtes einzustellen wären.

 

Amt 73

Für das Amt für Umweltschutz gibt Frau Firchau eine Einschätzung ab.

Die Planung der Kennziffern ist an die Haushalte 2008 und 2009 angelehnt. Die Eckwerte werden soweit akzeptiert. Der Ausgleich erfolgt innerhalb der Haushaltstellen.

Besonderheiten sind zwei Betriebe gewerblicher Art, die öffentlichen Toilettenanlagen und das Duale System Deutschland.
Fördermaßnahmen laufen vor allem im Bereich Immissionsschutz/Klimaschutz.

Im Investitionshaushalt ist die notwendige Sanierung des verrohrten Teils des Wallgrabens enthalten. Hier besteht die Gefahr, dass es zu massiven Schäden kommen kann, die ein hohes finanzielles Risiko nach sich ziehen.

Beim Personal besteht Bedarf. Bisher werden bestimmte Leistungen auch durch Praktikanteneinsätze abgesichert. Großes Problem wird die Durchführung der Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens im Sinne der Doppik. Hier besteht zukünftig Personalbedarf.

 

Amt 82

Herr Harmuth erläutert den Haushalt des Stadtforstamtes. Die Personaldecke ist dünn, da das Outsourcing abgeschlossen ist. Das Forstamt ist an der Grenze der Leistungsfähigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass folglich keine weiteren Kürzungen bei den Sachmitteln als Voraussetzung einer externen Vergabe erfolgen dürfen.

In der Verwaltung besteht Personalbedarf, um alle Leistungen pünktlich abzuliefern. Langfristig müssen Stellen geschaffen werden, um die Aufgaben für den Ruheforst und die Anlagenrechnung zu gewährleisten.
Investitionen sind eingeplant für die Heizanlage und Traktorentechnik.

 

 

Amt 83

Herr Ruhnke führt aus für das Hafen- und Seemannsamt. Hier gibt es Veränderungen bei der Miete nach dem Umzug.

Zusätzliche Einnahmen gibt es für Liegeplatzgebühren. Geplant ist die Erhöhung der Entgelte für Fischerei, also Gebühren für die Prüfung zur Erlangung des Fischereischeins und von Angelberechtigungskarten. Diese werden erst ab 2011 wirksam.

Die Einnahmen aus den Fischereientgelten werden gedrittelt. Neben dem Haushalt fließen auch Mittel für Reinigungsleistungen und für Vereine. Damit auch für die Seemannsmission.
Liegeplatzgebühren während der Hansesail werden nicht für Schiffe erhoben, die von der Hansestadt Rostock eingeladen wurden.

 

Die Beschlussvorlagen werden einzeln abgestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

3

Dagegen

2

Enthaltungen

3

 

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Anlagen zur Vorlage