18.03.2010 - 3.1 Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2018
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Do., 18.03.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Dringlichkeitssitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Management und Controlling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der
Haushalt und Haushaltsicherungskonzept werden auf Basis der vorliegenden
Beschlussvorlagen beraten.
Frau Hiller
führt in die Thematik ein. Die Gestaltung des Haushalts ist schwierig. Die
Eckwerte wurden mit den Ämtern abgestimmt. Es bestand für die Ämter die
Möglichkeit, Änderungen einzubringen. Weitgehend sind alle Forderungen im
Haushaltsentwurf enthalten.
Frau
Seifert gibt Erläuterungen zum Haushaltsicherungskonzept. Für das
Haushaltsicherungskonzept wurden alle Bereiche zu Einsparungen untersucht.
Abgeleitet wurden daraus neue Maßnahmen. Diese enthalten vorrangig
Prüfaufträge.
Es sind
auch Einnahmeverbesserungen vorgesehen.
Der
Nachtrag zum Haushalt ist im Konzept noch nicht berücksichtigt. Die Anpassung
des Haushaltsicherungskonzeptes wird nach Beschlussfassung zum Haushalt
erfolgen.
Amt 67
Herr Dr.
Neubauer stellt den Haushalt des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und
Landschaftspflege vor.
Im Bereich Personal sind die Zielzahlen aus den bekannten Gutachten fast
erreicht. Dabei muss aber festgestellt werden, dass die Personalkosten nicht
gesunken sind. Die neuen Tarifsteigerungen sind dabei noch nicht
berücksichtigt. Die Grenze der Leistungsfähigkeit ist aber erreicht.
Im Bereich
des Verwaltungshaushalts können Anlagen wie Brunnen oder Spielplätze nur noch
mit geringen Mitteln (./. 98 T€)erhalten werden. Bei größerem
Reparaturbedarf an Spielgeräten werden diese abgebaut.
Für die
Friedhöfe sind weiter Zuschüsse notwendig. Hier macht sich besonders bemerkbar,
dass das Krematorium ein Betrieb gewerblicher Art ist und hier 19% Mwst.
abgeführt werden müssen. Hier entstehen hohe Kosten für die Auswechslung von
Verschleißteilen. Durch den Betrieb gewerblicher Art sind künftig keine Deckung
ging er mit dem Friedhof mehr möglich.
Im
Vermögenshaushalt sind in diesem Jahr Mittel vorgesehen. Die Mittel sind
notwendig für die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, die Brücke am
Schwanenteich, die Heizung Neuer Friedhof, Dach Feierhalle, Ersatz von
Baugruppen im Krematorium. Für Baumpflanzungen sind 30.000,- EURO vorgesehen.
Weiterer Mehrbedarf war angemeldet.
Kosten für
Baumpflanzungen an Straßen (z.B. Mühlenstraße) sind nicht enthalten, da diese
Kosten beim Vorhabenträger einzustellen sind.
Amt 32
Für das
Stadtamt geben Herr Lange und Frau Leber Auskunft zum Amtshaushalt. Der
Haushalt ist an die Ausgaben von 2008 angelehnt. Mehrbedarfe wurden abgelehnt.
Der Haushalt
gliedert sich in drei Abschnitte, die durch Deckungsringe ausgeglichen werden
können. Die Finanzausstattung ist auf dem untersten Level angelegt.
Von den
neuen Zuschüssen für Studenten sind bereits jetzt 40.000 € von 100.000
Euro verausgabt. Ein Rückfluss wird über die Schlüsselzuweisungen 2000 als
erwartet
Die
Mietkosten werden nicht im Amt bewirtschaftet.
Auch wenn Ortsämter zusammengelegt werden, bleiben die Aufgaben bestehen. Die
eingestellten Mittel sind aufgabenbezogene Mittel.
Fachlich
kontrovers wird die mögliche Übertragung der Anordnungskompetenz im
Versammlungsrecht gemäß HaSiKo diskutiert. In jedem Fall ist eine landesweit
einheitliche Lösung über das Innenministerium anzustreben.
Amt 37
Zum
Haushalt des Brandschutz- und Rettungsamtes führt Frau Göhring aus. Die
Vorgaben sind sehr eng bemessen, ohne dass die Einsatzbereitschaft gefährdet
ist.
Im
Verwaltungshaushalt sind vor allem die Kosten für Aus- und Fortbildung nicht zu
reduzieren. Hier sind Schulungen nachzuweisen, um die Einsatzfähigkeit der
Feuerwehr zu gewährleisten. Ein Überhang besteht noch von 2009 mit der
Klasseerneuerung des Feuerlöschbootes.
Mehrbedarf
wurde abgelehnt.
Im
Vermögenshaushalt sind nur die Pauschalzuweisungen gemäß FAG berücksichtigt.
Mehrbedarf besteht hier vor allem für Drehleitern. Im Bereich
Katastrophenschutz ist auch Mehrbedarf angemeldet, da hier keine Zuweisungen
erfolgt sind. Mittel für die Errichtung der Feuerwache 10 sind nicht
eingestellt, auch nicht in die mittelfristige Finanzplanung, da zunächst ein passendes
Grundstück gefunden werden muss.
Probleme
gibt es vor allem bei der Bewertung des vorhandenen Inventars.
Nach einer
aktuellen Bewertung kann auch die Gebührensatzung der Feuerwehr angepasst
werden, wofür sich eine Mehrzahl der Mitglieder des Ausschusses aussprach. Ein
entsprechender Vorstoß bleibt den Fraktionen vorbehalten.
Amt 60
Frau
Gründel trägt die Fakten für den Haushalt des Bauamtes vor.
Die Stellenzahl liegt noch über den Planzahlen nach VEBERAS-Gutachten.
Im
Verwaltungshaushalt sind die Einnahmen aus Gebühren rückläufig.
Im
Vermögenshaushalt sind die Erschließungsbeiträge gegenüber den Vorjahren
verringert, da diese von den tatsächlichen Aktivitäten abhängig sind.
Der
Vermögenshaushalt beinhaltet auch die Eigenmittel für die Stadtsanierung und
die für das Programm soziale Stadt. Diese werden aber zukünftig
kreditfinanziert und nicht mehr aus dem so genannten D4-Vermögen gespeist,
welche im Sanierungsgebiet gebunden sind. Die hohen Bedarfe resultieren
insbesondere aus den Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen.
Amt 61
Für den
Hauhalt des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung liegt eine schriftliche
Äußerung vor, die verlesen wird.
Dem Amt
werden für die Erfüllung der ursächlichen Pflichtaufgaben, insbesondere für die
städtebauliche Planung einschließlich erforderlicher Fachplanungen und
-gutachten in den enntsprechenden Haushaltsstellen nach derzeitigem Stand der
Prioritätenliste und in Anlehnung an den Haushalt 2009 Haushaltsmittel in ausreichendem
Maße bereitgestellt.
Demgegenüber
sind die im Haushaltsplan eingestellten Haushaltsmittel für Sachkosten zur
umfassenden Arbeitsfähigkeit, für Aktivitäten und zur weiteren Förderung der
Mitarbeiter nicht ausreichend.
Das
betrifft insbesondere Ausgaben für
-
Weiterbildung
-
Bürotechnik
-
Arbeitsgeräte und Maschinen
-
Werkstättenbedarf
Hier wird
wie in den vergangenen Jahren nur ein Teil des bestehenden Bedarfs abgesichert.
Amt 74
Vom
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
liegt ebenfalls eine kurze schriftliche Einschätzung vor, nach der die
Eckwerte des Haushalts und des Haushaltsicherungskonzeptes akzeptiert werden.
Es ergibt sich daraus kein erweiterter Diskussionsbedarf.
Amt 66
Für das
Tief- und Hafenbauamt gibt Herr Tiburtius eine Stellungnahme ab.
Der
Personalbestand wird als ausreichend eingeschätzt.
Im Verwaltungshaushalt wird die Bewirtschaftung der Anlagen abgesichert. Für
die Straßen und Verkehrsanlagen besteht ein hoher Investitionsbedarf. Die
Verkehrssicherungspflicht wird aber gewährleistet. Eine nachhaltige
Unterhaltung ist aber nicht möglich. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von
500.000 € stellt demgemäß nur einen „Tropfen auf den heißen
Stein“ dar. Problematisch ist, dass durch den Investitionsstau notwendiger
Erhalt nur teilweise finanziert werden kann. Dies führt unter Umständen zu
einer Reduzierung der Lebensdauer der verkehrlichen Anlagen.
Die
geplanten Baumaßnahmen gemäß Vermögenshaushalt werden umgesetzt. Zur
Mühlenstraße Warnemünde wird ausgeführt, dass die Mittel für den 1.
Bauabschnitt eingeplant sind. Die Gesamtfinanzierung ist noch nicht
abgesichert, daher wird nur der 1. Bauabschnitt angegangen. Weitere Mittel
können dann aus der Umlage kommen.
Für den
Radweg Gehlsdorf – Krummendorf sind keine Mittel eingestellt. Hier steht
der notwendige Grundstückskauf im Vordergrund, wobei erforderliche Mittel im
Haushalt des Liegenschaftsamtes einzustellen wären.
Amt 73
Für das Amt
für Umweltschutz gibt Frau Firchau eine Einschätzung ab.
Die Planung
der Kennziffern ist an die Haushalte 2008 und 2009 angelehnt. Die Eckwerte
werden soweit akzeptiert. Der Ausgleich erfolgt innerhalb der Haushaltstellen.
Besonderheiten
sind zwei Betriebe gewerblicher Art, die öffentlichen Toilettenanlagen und das
Duale System Deutschland.
Fördermaßnahmen laufen vor allem im Bereich Immissionsschutz/Klimaschutz.
Im
Investitionshaushalt ist die notwendige Sanierung des verrohrten Teils des
Wallgrabens enthalten. Hier besteht die Gefahr, dass es zu massiven Schäden
kommen kann, die ein hohes finanzielles Risiko nach sich ziehen.
Beim
Personal besteht Bedarf. Bisher werden bestimmte Leistungen auch durch
Praktikanteneinsätze abgesichert. Großes Problem wird die Durchführung der
Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens im Sinne der Doppik. Hier besteht
zukünftig Personalbedarf.
Amt 82
Herr
Harmuth erläutert den Haushalt des Stadtforstamtes. Die Personaldecke ist dünn,
da das Outsourcing abgeschlossen ist. Das Forstamt ist an der Grenze der
Leistungsfähigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass folglich keine weiteren
Kürzungen bei den Sachmitteln als Voraussetzung einer externen Vergabe erfolgen
dürfen.
In der
Verwaltung besteht Personalbedarf, um alle Leistungen pünktlich abzuliefern.
Langfristig müssen Stellen geschaffen werden, um die Aufgaben für den Ruheforst
und die Anlagenrechnung zu gewährleisten.
Investitionen sind eingeplant für die Heizanlage und Traktorentechnik.
Amt 83
Herr Ruhnke
führt aus für das Hafen- und Seemannsamt. Hier gibt es Veränderungen bei der
Miete nach dem Umzug.
Zusätzliche
Einnahmen gibt es für Liegeplatzgebühren. Geplant ist die Erhöhung der Entgelte
für Fischerei, also Gebühren für die Prüfung zur Erlangung des Fischereischeins
und von Angelberechtigungskarten. Diese werden erst ab 2011 wirksam.
Die
Einnahmen aus den Fischereientgelten werden gedrittelt. Neben dem Haushalt
fließen auch Mittel für Reinigungsleistungen und für Vereine. Damit auch für
die Seemannsmission.
Liegeplatzgebühren während der Hansesail werden nicht für Schiffe erhoben, die
von der Hansestadt Rostock eingeladen wurden.
Die Beschlussvorlagen werden einzeln abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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