02.03.2010 - 5.2 Anke Knitter (für den Ortsbeirat Toitenwinkel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Knitter gibt Erläuterungen zum Antrag. Wie auch schon im Antrag ausgeführt, sind lt. Einzelhandelsgutachten einzelne Flächen schützenswert. Lt. Gutachten handelt es sich um das sog. C-Zentrum (übernimmt Stadtteilzentrumsfunktion) und das sog. D-Zentrum (übernimmt Nahversorgungsfunktion), welche besondere Bedeutungen für die Versorgung der Bevölkerung einnehmen. Bei den derzeit nicht vermieteten Ladenflächen in den o. g. Zentren gibt es Bestrebungen, weitere Einzelhandelseinrichtungen anzusiedeln. Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass die bereits existierenden Zentren nicht durch neue weitere Einzelhandelseinrichtungen, die außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegen, gefährdet werden.

 

Herr Dr. Schmidt sieht diesen Antrag als einen "negativen Vorratsbeschluss".

Herr Brincker und Herr Gebert sehen es nicht als Aufgabe der Politik, hier so lenkend einzugreifen.

Andere Mitglieder sind der Meinung, dass durch den Antrag die bestehenden Einrichtungen gestärkt werden und es auch ein Signal an die Investoren ist, dort weiter zu investieren.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

6

Dagegen

4

Enthaltungen

0