09.03.2010 - 9 Die Präsidentin der Bürgerschaft berichtet über...

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Wortprotokoll

Frau Jens bedankt sich für die Einladung des Ortsbeirates und berichtet von der Arbeit als Präsidentin der Bürgerschaft.  Dieses Amt hat sie seit Juli 2009 inne. Damit ist sie gleichzeitig Leiterin der obersten Dienstbehörde der Hansestadt Rostock.

 

Die Präsidentin, hat folgende Aufgaben:

- Die Präsidentin leitet die Sitzungen der Bürgerschaft, eröffnet und schließt sie. Sie übt im Sitzungssaal das Hausrecht aus. Es ist ihre Aufgabe, die Sitzungen der Bürgerschaft gerecht und unparteiisch zu leiten.

- Das Präsidium wird gemäß § 3 Abs. 3 Hauptsatzung gebildet. Zwei Mitglieder des Präsidiums unterstützen die Präsidentin bei der Leitung der Sitzung. Sie führen während der Sitzung die Rednerliste und zählen bei Wahlen und Abstimmungen die Stimmen.

- Beteiligt sich die Präsidentin an der Beratung über einzelne Tagesordnungspunkte, so hat sie für diese Zeit der Stellvertreterin die Verhandlungsleitung zu überlassen und unter den Mitgliedern der Bürgerschaft Platz zu nehmen. Das Gleiche gilt für andere Mitglieder des Präsidiums.

- Das Präsidium ist gleichzeitig die Beschwerdekommission. Die Bürgerschaft legt die Aufgaben der Beschwerdekommission gemäß § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung fest.

Mühlenstraße
Zu der Gestaltung der Mühlenstraße macht Frau Jens folgenden Vorschlag:

Der Einkaufsbereich in der Mühlenstraße sollte durch eine Kunstmeile ergänzt werden. Der Junge auf dem Mühlstein wird außerdem bei der Umgestaltung hier einen neuen Platz finden.