09.03.2010 - 9 Die Präsidentin der Bürgerschaft berichtet über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 09.03.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Jens
bedankt sich für die Einladung des Ortsbeirates und berichtet von der Arbeit
als Präsidentin der Bürgerschaft. Dieses
Amt hat sie seit Juli 2009 inne. Damit ist sie gleichzeitig Leiterin der
obersten Dienstbehörde der Hansestadt Rostock.
Die Präsidentin, hat folgende Aufgaben:
- Die Präsidentin leitet die Sitzungen der
Bürgerschaft, eröffnet und schließt sie. Sie übt im Sitzungssaal das Hausrecht
aus. Es ist ihre Aufgabe, die Sitzungen der Bürgerschaft gerecht und unparteiisch
zu leiten.
- Das Präsidium wird gemäß § 3 Abs. 3 Hauptsatzung
gebildet. Zwei Mitglieder des Präsidiums unterstützen die Präsidentin bei der
Leitung der Sitzung. Sie führen während der Sitzung die Rednerliste und zählen
bei Wahlen und Abstimmungen die Stimmen.
- Beteiligt sich die Präsidentin an der Beratung über
einzelne Tagesordnungspunkte, so hat sie für diese Zeit der Stellvertreterin
die Verhandlungsleitung zu überlassen und unter den Mitgliedern der
Bürgerschaft Platz zu nehmen. Das Gleiche gilt für andere Mitglieder des
Präsidiums.
- Das Präsidium ist gleichzeitig die
Beschwerdekommission. Die Bürgerschaft legt die Aufgaben der
Beschwerdekommission gemäß § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung fest.
Mühlenstraße
Zu der Gestaltung der Mühlenstraße macht Frau Jens folgenden Vorschlag:
Der Einkaufsbereich in der Mühlenstraße sollte durch
eine Kunstmeile ergänzt werden. Der Junge auf dem Mühlstein wird außerdem bei
der Umgestaltung hier einen neuen Platz finden.