18.02.2010 - 4.1 Gabriele Bolz (für den Ortsbeirat Lütten Klein)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dahlmann fasst die Stellungnahme der Verwaltung zusammen. Mit dem Auftrag, Kosten zu sparen, steht auch die Nutzung von eigenen Verwaltungsgebäuden in Zusammenhang. Die Entscheidung für die Standorte der Ortsämter steht im Zusammenhang mit den Eigentumsverhältnissen. Hier müssen stadteigene Gebäude vorrangig genutzt werden. Mit den Ortbeiräten finden dazu auch Besichtigungen vor Ort statt. Die Standortentscheidung ist nicht Sache der Bürgerschaft. Diese müsste erst entscheiden, diese Fragen selbst regeln zu wollen und die Zuständigkeit ändern. Die Mietverhältnisse der angesprochenen Gebäude sind gekündigt oder laufen aus. Die neuen Standorte sind bekannt. Eine Informationsvorlage dazu wird erarbeitet.

 

Frau E. Koch betont, dass mit der neuen Regelung bürgerunfreundliche Standorte eingerichtet werden.

Herr Mucha sieht die Standortfrage als geklärt an der Antrag ist so ohne Wirkung.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1.   Den zukünftigen Standort für das Ortsamt Nordwest I, zuständig

für die Ortsteile Lichtenhagen, Lütten Klein und Evershagen,

bekannt zu geben.

 

2.   Sollte noch kein Standort feststehen, sind die bereits gekündigten

Mietverträge für die Henrik-Ibsen Str. 30  und für die

Warnowallee 30 aufzuheben und eine Weiterführung

der Anmietung der Ortsämter 3 und 4 bis zur endgültigen Klärung

zu erwirken.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

3

Dagegen

0

Enthaltungen

7