09.02.2010 - 8 Änderung der Ortsamtsbereiche
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 09.02.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Dringlichkeitssitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Pentzien erläutert, dass die Ortsamtsbereiche von 8 auf 5 reduziert werden
sollen.
Herr
Senator Scholze macht kurze Ausführungen zu den geplanten Reduzierungen der
Ortsamtsbereiche.
Der
Ortsamtsbereich - Nordwest 1 wird nach Umsetzung des Beschlusses, folgende
Ortsamtsbereiche umfassen:
Seebad
Warnemünde, Rostock-Heide, Groß Klein und Schmarl.
Die
Mitglieder des Ortsbeirates haben sich
mit der Beschlussvorlage befasst. Es wurde gemeinschaftlich herausgearbeitet,
dass in der Beschlussvorlage Fragen offen bleiben.:
Frau
Pentzien stellt fest:
Es werden
keine finanziellen Auswirkungen aufgezeigt.
Die
Zusage vom Oberbürgermeister und Senator Scholze, Sprechzeiten in Warnemünde einzurichten,
sind in der Beschlussvorlage nicht enthalten.
Die
Mitglieder des Ortsbeirates beschließen einstimmig zwei Änderungsanträge dazu.
Beschlußvorlage.
- Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, mit der Bildung des Ortsamtes Nordwest I
in Warnemünde einen Tag in der Woche
Sprechzeiten vorzusehen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
mit der Reduzierung der
der Ortsamtsbereiche verbundenen
finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen und
aufzuschlüsseln.
Text für den Änderungsantrag an die Bürgerschaft:
Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt
mit der Bildung
des Ortsamtsbereiches Nordwest 1 für die Ortsteile 1-7,9,12 (Seebad Warnemünde,
Diedrichshagen, Rostock - Heide, Groß Klein, Schmarl) Sprechzeiten, an
mindestens einem ganzen Tag pro Woche in
Warnemünde einzurichten.
Bei der
Bildung des neuen Ortsamtsbereiches Nordwest 1 ist die möglichst zentrale und
damit bürgernahe Lage im Ortsamtsbereich nicht gegeben (Wegbarkeit nicht
zumutbar: Straßen, Wasser, Schienen, Brücke).
Die
Zusage vom Oberbürgermeister und Finanzsenator, in Warnemünde Sprechzeiten
einzurichten, ist mehrmals gegeben worden (mündlich und schriftlich).
Nur unter
dieser Voraussetzung haben der Ortsbeirat Warnemünde/Diedrichshagen und der
Ortsbeirat Rostock - Heide der Bildung von nur 5 neuen Ortsamtsbereichen
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
für den 1. Antrag an die Bürgerschaft: einstimmig.
Für den
zweiten Sachverhalt gab es die Überlegung, ob es ein Nachtrag oder ein
Änderungsantrag sein muss.
Letztendlich
wurde ein Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut erarbeitet.
Beschlussvorschlag
Einfügen
unter:
Punkt 1
nach (Seebad Warnemünde, Rostocker Heide, Groß Klein, Schmarl)
Der Ortsbeirat
Warnemünde/Diedrichshagen fordert den Oberbürgermeister auf, die geforderte
Einsparungssumme bei der Reduzierung der Ortsämter detailliert
nachzuweisen.
Welche Einsparungen ergeben sich im ersten Jahr sowie in den vier Folgejahren
auf Grund der Reduzierung der Ortsämter? (Bitte detalliierte Auf schlüsselung,
z.B. Personalkosten, Sachkosten, Mietkosten IT-Kosten).“
Sachverhalt
Die
Veränderung der Struktur der Ortsamtsbereiche wurden notwendig, um Einsparungen
im Haushalt vornehmen zu können.
Deshalb
zieht der Ortsbeirat Warnemünde/Diedrichshagen die Angabe der Beschlussvorlage
„Finanzielle Auswirkungen : Keine“ in Zweifel.
Abstimmungsergebnis
für den 2. Antrag an die Bürgerschaft einstimmig.
Beschluss:
Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage nur mit den eingereichten
Änderungsanträgen zu.
1. Die
Bürgerschaft beschließt die Änderung der Ortsamtsbereiche wie folgt:
OA-
Bereich: Nordwest 1
Ortsteile:
1 bis 7, 9, 12 (Seebad Warnemünde, Rostock- Heide, Groß Klein, Schmarl)
OA-
Bereich: Nordwest 2
Ortsteile:
8, 10, 11 (Lichtenhagen, Lütten Klein, Evershagen)
OA-
Bereich: West
Ortsteile:
13 bis 16 (Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, KTV)
OA-
Bereich: Mitte
Ortsteile:
17 bis 20 (Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Brinckmansdorf)
OA-
Bereich: Ost
Ortsteile:
21 bis 31 (Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel,
Gehlsdorf,
Rostock-Ost (OT 26-31)
2. Die
Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern.