13.01.2010 - 5.2 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 ?Eh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mi., 13.01.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Müller teilt hierzu mit, dass sich die Vermarktung der jetzigen Grundstücke als
schwierig erweist, es entstehen schon vereinzelt Biotope. Mit der Änderung des
B-Planes werden nicht mehr realisierbare Nutzungsfestsetzungen, wie
Bebauungsdichte und Lage der überbaubaren Grundstücksflächen geändert. Die
Grundstücksgröße würde sich dann von 700 auf 500 m² reduzieren.
Herr
Dr. Schmidt begrüßt es, dass hier eine Überprüfung des B-Planes stattgefunden
hat und empfiehlt dies in gewissen zeitlichen Abständen für alle B-Pläne der
Hansestadt Rostock auf ihre zeitgemäße Umsetzung.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über
die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet
„Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ hat die Bürgerschaft mit
dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel
4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der
Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt
die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ zwischen der
Unterwarnow, der Straße Langenort, der Fedor-Schuchardt-Straße sowie der
Fernwärmeleitung einschließlich deren gedachter Verlängerung parallel zur
Friedrich-Fischer-Straße betreffend einen Teilbereich nördlich der Steuerbordstraße,
südlich der Backbordstraße, östlich des Kadettweges und des Jollenweges sowie
beidseitig des Kutterweges und des Zeesenweges bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.