17.12.2009 - 5.1.1 Dr. Sybille Bachmann ( für die Fraktion Rostock...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Zum Änderungsantrag nimmt Frau Kusserow Stellung. Die bezeichnete Richtlinie bezieht sich nur auf die Aufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms. Sie ist für B-Pläne nicht anwendbar. Bei der Raumordnungsbehörde wird eine Aufstellungsanzeige gestellt. Danach werden die Vorgaben durch die Raumordnungsbehörde bekannt gegeben. Diese sind in der Planung zu berücksichtigen.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt am Ende ergänzt:

 

5.      Bei der Bearbeitung des B-Plans ist die Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung,          Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (RL-RREP), herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung im Juli 2006 einzuhalten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

x

 

 

Dafür

0

Dagegen

8

Enthaltungen

0