17.09.2009 - 4.1 Vorsitzende der Fraktionen von DIE LINKE., SPD,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Liegenschafts- und Vergabeausschuss
- Datum:
- Do., 17.09.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für die kostenfreie Übereignung der
Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes im Gelbensandener Forst östlich der
städtischen Flächen der Rostocker Heide als NNE-Flächen (Nationale
Naturerbe-Flächen) in das Eigentum der Hansestadt Rostock beim Land und Bund
einzusetzen. Das Verhandlungsergebnis mit der Bundesrepublik Deutschland ist
mit einer Folgekostenrechnung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
bereits
gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die
Rostocker Heide ist seit 1252 in städtischem Besitz. Sie gehört mit den
angrenzenden Waldflächen zu den größten und wertvollsten Wäldern im
Küstenbereich Norddeutschlands. Rund die Hälfte des Stadtwaldes wurde seit
Beginn der sechziger Jahre militärisch genutzt und nach Rückübertragung an die
Hansestadt Rostock konsequent renaturiert. Seit dem Jahr 2000 sind alle
städtischen Wälder FSC- zertifiziert und unterliegen einem ökologischen
Jagdmanagement. 60% des städtischen Waldbesitzes sind als FFH- Gebiet
ausgewiesen und haben damit überregionale Bedeutung.
Zur
langfristigen Sicherung und Erhalt der einmaligen Küstenlandschaft ist es
notwendig, die vorrangig öffentliche Nutzung möglichst großer Flächen zu gewährleisten.
Das Gebiet von 1.000 ha gehört zur Flächenkulisse des „Nationalen
Naturerbes“ (NNE). Dennoch wird nunmehr von Bundesseite erstmals ein
Verkauf an Privat erwogen. Die Waldfläche des ehemaligen Truppenübungsplatzes
im Gelbensander Forst war Bestandteil der o.g militärischen Nutzung und grenzt
unmittelbar an den städtischen Wald. Eine nicht angepasste jagdliche,
forstliche und wasserbauliche Nutzung hätte schädlichen Einfluss auf Bestand
und Entwicklung der Rostocker Heide. Es liegt im Interesse der Hansestadt
Rostock alles Notwendige für eine Übereignung dieser Flächen in den städtischen
Besitz zu unternehmen. Die Waldbewirtschaftung entsprechend der NNE- Ziele kann
durch das Forstamt der Hansestadt fachgerecht umgesetzt werden. Die Übereignung
als NNE- Fläche ist kostenfrei. Über die Übernahme des Personals muss mit der
Bundesrepublik Deutschland verhandelt werden. Es sollte mit einer
Personalstelle (Revierförster) gerechnet werden. Dagegen sind die erhöhten
Kosten für den städtischen Haushalt zu setzen, die bei einer ausschließlich
privat orientierten Nutzung der Fläche (insbesondere jagdliche und touristische
Nutzungen) für den städtischen Wald langfristig entstehen würden. (notwendiger
Bau von Zäunen gegen Wildverbiss, zusätzliche Kosten bei der Neuanpflanzung)
Die
Dringlichkeit ergibt sich aus der ungebundenen Verfügungsgewalt der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Abteilung Bundesforst, für die o.g.
Fläche. Die Hansestadt Rostock muss so schnell wie möglich ihr Interesse
gegenüber dem Bund bekunden, da der Wunsch nach Übereignung der o.g. Fläche in
städtischen Besitz mit privaten Kaufangeboten konkurriert.