30.11.2023 - 5 Verschiedenes

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Wortprotokoll

Herr Senator Bockhahn informiert zur heutigen Urteilsverkündung bezüglich der
Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes des Landesverfassungsgerichtes. Die HRO und die Landeshauptstadt Schwerin hatten zwei
Verfassungsbeschwerden eingereicht – eine vor dem Landesverfassungsgericht und eine vor dem
Bundesverfassungsgericht. Der Bund hat das KJSG verabschiedet und damit eine
erhebliche Aufgabenausweitung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe veranlasst.
Der Bund hat eine Kostenschätzung vorgelegt und den Ländern deswegen auch Mittel zur
Verfügung gestellt. Die Länder haben diesem Gesetz mehrheitlich zugestimmt, allerdings hat M-V bisher kein Ausführungsgesetz für das KJSG verabschiedet, weil es Konnexität
auslösen würde.
Die Verfassungsbeschwerde wurde zurück gewiesen. Das Verfassungsgericht hat den Kommunen aber heute bestätigt, dass sie das Recht haben, Beschwerde wegen Inaktivität des Gesetzgebers einzulegen. Das Landesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass bei Aufgabenübertragung des Bundes kein Schutzmechanismus für die Kommunen vorhanden ist. Deswegen sei es sehr gut, dass vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde, da mit dem KJSG genau das geschieht, was die Förderalismusreform eigentlich verbietet, nämlich eine Aufgabenübertragung des Bundes an die Kommunen.