30.11.2022 - 5 Rahmenplan Markgrafenheide - aktueller Sachstand

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Wortprotokoll

Hr. Klützke, Vorsitzender:

  • aufgrund des Projektes Bonava wurde dieser Punkt auf die TO genommen
  • im Rahmenplan hat der OBR den Wunsch, dass die Anzahl der Ferienwohnungen nicht erweitert werden soll
  • warum wieder der Bau von Ferienwohnungen?
  • Frau Gründel hat mitgeteilt, dass sich die Fragen ausschließlich auf die rechtliche Qualität & Wirkung eines Rahmenplanes beziehen. Die Zuständigkeit liegt beim Amt 61

Fr. Haas, kommissarische Sachgebietsleitung des Amtes 61:

  • stellt das Wesen eines Rahmenplanes vor
  • Rahmenplan ist eine informelle Planung
  • ist ein Plan mit dem nach Beschlussfassung intensiv gearbeitet wird durch Amt 61
  • er entfaltet keine Rechtswirksamkeit
  • in einem Bauantragsverfahren spielt der Rahmenplan keine Rolle
  • die Ziele haben trotzdem ein Gewicht aber nicht in Rahmen eines Bauantrags
  • durch Satzungsbeschluss würde sich eine Bindung an Vorgaben entfalten
  • Bauherren werden durch das Amt 61 im Rahmen eines Bauantrages entsprechend den Vorgaben/Zielen des Rahmenplanes beraten
  • über ein Veto müsste man versuchen zu agieren
  • der Rahmenplan als vorbereitenden Planungsschritte eines Bebauungsplanes ist trotzdem sehr wichtig.

Hr. Klützke:

  • man kann den Bau von Ferienwohnungen also nur verhindern, wenn ein B-Plan existieren würde?

Fr. Haas:

  • die Stadt müsste durch einen Aufstellungsbeschluss sich bekennen, für das Gebiet einen B-Plan zu erstellen
  • der vorliegende Bauantrag von Bonava befindet sich damit in der Prüfung im Amt 61, der Umfang der Beantragung wird kritisch gesehen

Hr. Oehler:

  • es ist klargeworden, dass die Wohnfunktion gestärkt werden soll
  • Balance zwischen Wohnen und Ferienwohnungen soll gefunden werden, daher ist der Rahmenplan sehr wichtig
  • ein Bauantrag ist häufig nicht im B-Plan Gebiet und somit ist eine Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse wichtig
  • 33 Wohneinheiten erfordern ein erweitertes Planverfahren
  • die WE haben auch Folgen, die Baumasse und Kubatur muss betrachtet werden
  • die Stadt soll prüfen ob ein erhöhtes Planungserfordernis besteht
  • entscheidend für die Beurteilung des Bauantrages nach § 34 oder § 35 BauGB
  • ist die Linie des Innenbereichs nach § 34 oder § 35 tatsächlich gegeben? Bei der Beurteilung nach § 35 wäre der Bauantrag mit anderen Kriterien anzulegen. Der                     § 34 gibt das nicht her.
  • das Ortsbild entsprechend des „Dorfcharakters“ ist bei dem in Rede stehenden Bauantrag nicht gegeben
  • Die 33 WE würde nicht über den Rahmenplan befürwortet werden. Der Rahmenplan muss nicht extra fertig sein, um Maßnahmen anzuschieben.

 

Andreas Bankonier, OBR:

  • wenn nichts dagegen spricht ist es zu befürworten?
  • hat sich in der vergangenen Sitzung sehr erschrocken gezeigt
  • ursprünglich sollte DRK mit betreuten Wohnen rein. Die Aussage war, dass eine zweite Etage nicht geht für die Rettungsschwimmer.
  • wieso geht jetzt eine 3. Etage, wenn eine 2. Etage zuvor nicht ging?
  • was ist praktisch zu tun, damit dort bezahlbarer Wohnraum entsteht?

Hr. Oehler:

  • bezahlbares Wohnen gehört in die Mitte von MGH
  • der Entscheidungsträger ist die Politik
  • findet es sehr zügig, dass der Bauherr die Genehmigung vom Landesforst bekommen hat
  • es ist ein hochsensibles & nicht umweltgerechtes Vorhaben 

Fr. Haas:

  • das Bauamt hat die Federführung am Ende des Tages
  • es gibt Stellschrauben, die durch das Amt 61 gesehen werden

Hr. Jürgen Dudek, OBR:

  • welchen Stellenwert haben Leitlinien bei der Stadtentwicklung?
  • es sind keine Ferienwohnungen vorgesehen in MGH

Fr. Haas:

  • sie sind eine Selbstbindung der Stadt

Hr. Klützke:

  • wird daraus eine Beschlussvorlage für die Bürgerschaft?

F. Haas:

  • entsprechend der Bausumme muss dieser Antrag in den Bauausschuss 
  • die Bausumme ist nicht bekannt

Hr. Oehler:

  • neben den vorgebrachten Argumenten, gibt es mehrere Erfordernisse:
    • Straße muss erledigt werden
    • Stellplatz für Müll
  • sieht ein erweitertes Planrechtsverfahren

Hr. Dudek:

  • gab es eine Bauvoranfrage von Bonava zum Vorhaben?

Fr. Haas:

  • wird recherchiert und nachgereicht

Hr. Klützke:

  • Bauvoranfragen bekommen wir aus Datenschutzgründen nicht
  • wie weit ist der Stand zum Ausstellungsbeschluss des Campingplatzes?

Hr. Oehler:

  • mit dem Rahmenplan soll erreicht werden, dass dort ein B-Plan greifen wird, dies ist erforderlich
  • Ausstellungsbeschluss ist notwendig

Fr. Lührmann:

  • es gab schon Vorgespräche, geplant ist der Aufstellungsbeschluss für das 2. Quartal 2023

Hr. Oehler:

  • 10 bis 14 Tage wird für das Schriftwerk mit den Plänen benötigt

Fr. Haas:

  • ist mit der Wiro im Gespräch, wie das Gesamtkonzept aussieht für die Albin-Köbis-Str.
  • Gespräch erfolgt im Dezember
  • der Rahmenplan ist ein dynamischer Prozess, einzelne Ziele kann man noch detaillierter planen

Hr. Dudek:

  • hat Erfahrung gemacht, dass aufgrund des Vorliegens eines Rahmenplanes Maßnahmen reduziert werden