30.11.2022 - 5 Rahmenplan Markgrafenheide - aktueller Sachstand
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 30.11.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
Wortprotokoll
Hr. Klützke, Vorsitzender:
- aufgrund des Projektes Bonava wurde dieser Punkt auf die TO genommen
- im Rahmenplan hat der OBR den Wunsch, dass die Anzahl der Ferienwohnungen nicht erweitert werden soll
- warum wieder der Bau von Ferienwohnungen?
- Frau Gründel hat mitgeteilt, dass sich die Fragen ausschließlich auf die rechtliche Qualität & Wirkung eines Rahmenplanes beziehen. Die Zuständigkeit liegt beim Amt 61
Fr. Haas, kommissarische Sachgebietsleitung des Amtes 61:
- stellt das Wesen eines Rahmenplanes vor
- Rahmenplan ist eine informelle Planung
- ist ein Plan mit dem nach Beschlussfassung intensiv gearbeitet wird durch Amt 61
- er entfaltet keine Rechtswirksamkeit
- in einem Bauantragsverfahren spielt der Rahmenplan keine Rolle
- die Ziele haben trotzdem ein Gewicht aber nicht in Rahmen eines Bauantrags
- durch Satzungsbeschluss würde sich eine Bindung an Vorgaben entfalten
- Bauherren werden durch das Amt 61 im Rahmen eines Bauantrages entsprechend den Vorgaben/Zielen des Rahmenplanes beraten
- über ein Veto müsste man versuchen zu agieren
- der Rahmenplan als vorbereitenden Planungsschritte eines Bebauungsplanes ist trotzdem sehr wichtig.
Hr. Klützke:
- man kann den Bau von Ferienwohnungen also nur verhindern, wenn ein B-Plan existieren würde?
Fr. Haas:
- die Stadt müsste durch einen Aufstellungsbeschluss sich bekennen, für das Gebiet einen B-Plan zu erstellen
- der vorliegende Bauantrag von Bonava befindet sich damit in der Prüfung im Amt 61, der Umfang der Beantragung wird kritisch gesehen
Hr. Oehler:
- es ist klargeworden, dass die Wohnfunktion gestärkt werden soll
- Balance zwischen Wohnen und Ferienwohnungen soll gefunden werden, daher ist der Rahmenplan sehr wichtig
- ein Bauantrag ist häufig nicht im B-Plan Gebiet und somit ist eine Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse wichtig
- 33 Wohneinheiten erfordern ein erweitertes Planverfahren
- die WE haben auch Folgen, die Baumasse und Kubatur muss betrachtet werden
- die Stadt soll prüfen ob ein erhöhtes Planungserfordernis besteht
- entscheidend für die Beurteilung des Bauantrages nach § 34 oder § 35 BauGB
- ist die Linie des Innenbereichs nach § 34 oder § 35 tatsächlich gegeben? Bei der Beurteilung nach § 35 wäre der Bauantrag mit anderen Kriterien anzulegen. Der § 34 gibt das nicht her.
- das Ortsbild entsprechend des „Dorfcharakters“ ist bei dem in Rede stehenden Bauantrag nicht gegeben
- Die 33 WE würde nicht über den Rahmenplan befürwortet werden. Der Rahmenplan muss nicht extra fertig sein, um Maßnahmen anzuschieben.
Andreas Bankonier, OBR:
- wenn nichts dagegen spricht ist es zu befürworten?
- hat sich in der vergangenen Sitzung sehr erschrocken gezeigt
- ursprünglich sollte DRK mit betreuten Wohnen rein. Die Aussage war, dass eine zweite Etage nicht geht für die Rettungsschwimmer.
- wieso geht jetzt eine 3. Etage, wenn eine 2. Etage zuvor nicht ging?
- was ist praktisch zu tun, damit dort bezahlbarer Wohnraum entsteht?
Hr. Oehler:
- bezahlbares Wohnen gehört in die Mitte von MGH
- der Entscheidungsträger ist die Politik
- findet es sehr zügig, dass der Bauherr die Genehmigung vom Landesforst bekommen hat
- es ist ein hochsensibles & nicht umweltgerechtes Vorhaben
Fr. Haas:
- das Bauamt hat die Federführung am Ende des Tages
- es gibt Stellschrauben, die durch das Amt 61 gesehen werden
Hr. Jürgen Dudek, OBR:
- welchen Stellenwert haben Leitlinien bei der Stadtentwicklung?
- es sind keine Ferienwohnungen vorgesehen in MGH
Fr. Haas:
- sie sind eine Selbstbindung der Stadt
Hr. Klützke:
- wird daraus eine Beschlussvorlage für die Bürgerschaft?
F. Haas:
- entsprechend der Bausumme muss dieser Antrag in den Bauausschuss
- die Bausumme ist nicht bekannt
Hr. Oehler:
-
neben den vorgebrachten Argumenten, gibt es mehrere Erfordernisse:
- Straße muss erledigt werden
- Stellplatz für Müll
- sieht ein erweitertes Planrechtsverfahren
Hr. Dudek:
- gab es eine Bauvoranfrage von Bonava zum Vorhaben?
Fr. Haas:
- wird recherchiert und nachgereicht
Hr. Klützke:
- Bauvoranfragen bekommen wir aus Datenschutzgründen nicht
- wie weit ist der Stand zum Ausstellungsbeschluss des Campingplatzes?
Hr. Oehler:
- mit dem Rahmenplan soll erreicht werden, dass dort ein B-Plan greifen wird, dies ist erforderlich
- Ausstellungsbeschluss ist notwendig
Fr. Lührmann:
- es gab schon Vorgespräche, geplant ist der Aufstellungsbeschluss für das 2. Quartal 2023
Hr. Oehler:
- 10 bis 14 Tage wird für das Schriftwerk mit den Plänen benötigt
Fr. Haas:
- ist mit der Wiro im Gespräch, wie das Gesamtkonzept aussieht für die Albin-Köbis-Str.
- Gespräch erfolgt im Dezember
- der Rahmenplan ist ein dynamischer Prozess, einzelne Ziele kann man noch detaillierter planen
Hr. Dudek:
- hat Erfahrung gemacht, dass aufgrund des Vorliegens eines Rahmenplanes Maßnahmen reduziert werden