17.10.2023 - 6.1 Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Liebke übergibt das Wort an Frau Behrmann, Frau Bach und Herrn Pluntke vom Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen.

Frau Behrmann stellt sich kurz als neue Amtsleiterin vor und spielt das Grußwort der Senatorin für Infrastruktur, Umwelt und Bau ab.

Im Anschluss stellt Herr Pluntke das Kleingartenkonzept vor.

 

Herr Thiel: Wieviel Prozent der 15.000 Kleingärten in Rostock werden genutzt?

 

Frau Bach: Vor Corona gab es ca. 1% Leerstand. In der Coronaphase gab es eine erhöhte Nachfrage, so dass auch fast alle leerstehenden Parzellen verpachtet wurden. Inzwischen entspannt sich die Lage wieder. Wer aktuell einen Kleingarten sucht, findet ohne größere Wartezeit eine Parzelle. Weiterhin existieren noch die Siedlergärten in Dierkow-Ost, diese gehören aber keinem Kleingartenverein an. Es gibt aber Bestrebungen der Pächter sich einem Kleingartenverein anzuschließen. Hierzu werden gerade die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

 

Frau Petzoldt: Im Bereich Dierkow-Neu gibt es keine Kleingärten. Warum werden hier keine Parzellen geschaffen?

 

Frau Bach: Es gab schon Überlegungen im Ortsbeiratsbereich Parzellen zu schaffen, aber es mangelt an geeigneten Flächen. Entweder liegen sie im privaten Eigentum oder freie Flächen sind als Ausgleichsflächen für andere Bauvorhaben gesperrt.

Möglicherweise können bestimmte Innenhöfe in Dierkow-Neu zu Kleingartenflächen umgewandelt werden. Dies müsste aber auf Initiative der Bürger an die verschiedenen Wohnungsbaugenossenschaften herangetragen werden.

 

Ein Einwohner stellt die Frage ob die Fläche entlang der Dierkower Allee, vor dem Lärmschutzwall eventuell zu einer Kleingartenanlage umgewandelt werden könnte?

 

Frau Bach: Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen wird die Frage mitnehmen.

 

Herr Thiel: Die Einteilung der Kleingärten in die 3 Erhaltungsstufen ist falsch. Hier wird nur Ärger innerhalb der Pächter geschürt. Es sollten alle Kleingärten gleichwertig behandelt werden.

Warum wird das Verhältnis von Kleingärten zu Geschosswohnungsbau ohne Not von 1/7 auf 1/9 geändert?

 

Frau Bach: Das Verhältnis ergibt sich aus der Anzahl der Geschosswohnungen zu vorhandenen Kleingartenparzellen. Das Verhältnis 1/7 stammt ca. aus 2017/2018. Seitdem wurden viele neue Wohnungen in Rostock gebaut, aber keine neuen Kleingärten geschaffen. Daher hat sich das Verhältnis bereits jetzt auf ca. 1/8 geändert, ohne das ein Garten überplant wurde. Mit den zukünftig, entsprechend des aktuellen Flächennutzungsplans zu schaffenden Wohnungen, wird sich das Verhältnis in den nächsten Jahren ca. auf 1/8,5 ändern.

Weiterhin ist das Verhältnis 1/9 nur eine Grenze die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegt wurde. Das Verhältnis von 1/9 soll demnach nicht überschritten werden. Es stellt keinen zu erreichenden Wert dar.

Würde man den Wert 1/7 erhalten wollen, müssten bereits jetzt 2000-3000 neue Gärten geschaffen werden, für die es keinen Bedarf gibt. Außerdem müssten dafür neue Kleingartenanlagen gemäß Bundeskleingartengesetz errichtet werden. Dies würde unter anderem bedeuten, dass neue Lauben maximal 24m² groß sein dürfen und dass die neuen Anlagen zwar über einen Strom- und Wasseranschluss auf den Parzellen verfügen, diese Anschlüsse dürften aber nicht in die Lauben gelegt werden. Dies schreckt viele Interessenten ab.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt