05.09.2023 - 10.1 Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bach und Frau Matthäus stellen sich und ihr Aufgabengebiet vor. Als Einleitung wird

eine Grußbotschaft der Senatorin für Infrastruktur, Umwelt und Bau, Frau Dr. Ute Fischer-Gäde, vorgespielt. Hier wird auf das Kleingartenkonzept eingegangen und erläutert, dass diese ein wichtiges Planungsinstrument ist.

 

Frau Bach und Frau Matthäus stellen anschließend mittels Präsentation wichtige Eckpunkte des Kleingartenkonzeptes vor.

 

- es gibt 155 Kleingarten-Vereine 

- insgesamt ca. 15.000 Kleingärten

- Fläche von 660 Hektar

- Modellvorhaben "Green Urban Labs“ 2017 – 2021

- gemeinsam mit Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock

- 145.000 Euro Förderung des Bundes

- seit 2016 läuft das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

- bislang fehlte ein gesamtstädtisches Konzept für Kleingärten

 

wesentliche Eckpunkte werden dargestellt:

- Erhalt und Entwicklung der Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung

- gesamtstädtischer Blick auf den Bestand der rund 15.000 Kleingartenparzellen

- Einteilung in Erhaltungsstufen 1-3

- Richtwert von 1:9 (1 Kleingarten zu 9 Geschosswohnungen) sichert die Versorgung

- Ersatz von Kleingärten bei Inanspruchnahme verbindlich

   Möglichkeiten für Wohnraumentwicklung und Daseinsvorsorge

 

Erläuterung der Frage, wie wertvoll das Konzept für Kleingärtner*innen ist:

- Schutz des Kleingartenbestandes

- regelt erstmal den Ersatz von Kleingärten über das Bundeskleingartengesetz

- sichert mit dem Erhalt der Kleingärten die „Grüne Lunge Rostocks“

- nimmt Einfluss auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

- die „Grüne Welle“ enthält individuelle Maßnahmen für die Entwicklung der Kleingarten    anlagen

Informationen zur Wichtigkeit der „Grüne Welle“:

- wichtigen Beitrag zur Bewahrung der Biodiversität
- Kleingärten sind einer der wirksamsten CO²-Speicher
- wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität 2035 der Stadt/Umlands.

- Maßnahmen sorgen für soziale Gerechtigkeit, Gesundheit

- sorgt für umweltfreundliche Mobilität

- Grünen Welle“ ist ein wichtiges Planungsinstrument

- HRO damit Vorreiterrolle in Deutschland

- Umsetzung Beschluss „Essbaren Hansestadt Rostock“

 

Es wird ein Übersichtplan mit Verteilung der Kleingärten im Ortsteil vorgestellt. 

Die Kleingärten in Schmal sind in der 1. Erhaltungsstufe. Schmarl ist unterversorgt

 

Frau Matthäus und Frau Bach stellen sich den Fragen des Ortsbeirates.

 

Herr Ahlgrimm:

Viele Kleingärten Vereine können mit dem Konzept nicht gut leben und sind verunsichert mit Einstufung als „Kleingartenpark“. Man hat Angst, dass durch eine Einstufung als Kleingartenpark kein Schutz durch das Bundeskleingartengesetz mehr besteht.

Frau Bach:

Es gibt schon viele Städte die das Konzept anwenden.

Auch schon in Rostock: Park in Lichtenhagen.

Der Park ist öffentlich und wird durch die Stadt gepflegt.

Die Kleingärten sind weiterhin in privaten Besitz und ergänzen die Anlage.

Ein weiteres Beispiel ist eine Tür vom Klinikum Süd zur Kleingartenanlage.

Somit soll der Besuch in der Anlage ermöglichen werden.

Der Schutz des Bundeskleingartengesetzes bleibt zu 100% bestehen.  

 

2. Frage Herr Ahlgrimm:

Muss die Förderung i.H.v. 100.000,- EUR bis 2028 beschlossen werden?

Ist sie sonst nicht mehr verfügbar?

Frau Bach:

Dies ist richtig, die Stadt muss das Konzept beschließen.

 

Herr Gross:

Die Kleingartenanlage Evershagen Süd ist beräumt. Was wird dort geschehen?

Frau Bach:

Es gibt ein B-Plan seit 1992 für Gewerbe.

 

Frau Bach und Frau Matthäus beenden den Vortrag mit der Information, dass das Konzept ganzheitlich ist und es alle weiterhelfen wird.

 

Herr Berger bedankt sich für die Ausführungen.

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Dem Beschlussvorschlag wurde mit Änderung zugestimmt.