08.11.2023 - 10 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Frau Franka Teubel, Ortsamtsleiterin:

  • Zu dem Antrag des Ortsbeirates nach Abrechnung aller noch laufenden Projekte, die restliche zur Verfügung stehende Summe aus dem Budget des Ortsbeirates, zur Beschaffung von Bänken für den Ortsteil zu nutzen, teilt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen mit, dass mit dem durch den Ortsbeirat zur Verfügung stehenden Budget die Beschaffung von nur einer Bankgelingen würde. Die Kosten für die Bänke, welche durch das Amt derzeit im gesamten Stadtgebiet (im Rahmen des Projektes 100 Bänke für Rostock) aufgebaut werden, liegen (bei einer Großbestellung) bei ca. 1800 € brutto/Stück, die Lieferzeit liegt bei 8-10 Wochen. Eine Einzelbeschaffung wird vermutlich einen höheren Preis erfordern. Wohlwissend, dass im gesamten Ortsbeiratsbereich Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen und Torfbrücke im Rahmen der Umsetzung des Projektes 100 Bänke für Rostock nur ein einzelner zusätzlicher Bankstandort errichtet worden ist (Nähe Hotel Susewind), fehlen dem Amt leider tatsächlich für die künftige Unterhaltung weiterer Bänke derzeit die finanziellen und personellen Kapazitäten (Aufbau und Herstellung des Bankstandortes, spätere langjährige Unterhaltung, Reparatur und Pflege). Das Amt schlägt vor, im 2. Quartal 2024 zusammen mit dem Ortsbeirat die Versorgung mit notwendigen Sitzmöglichkeiten im gesamten Ortsbeiratsbereich zu besprechen an welchem Standort wird was benötigt? Gegebenenfalls können auch Bänke umgesetzt werden, vielleicht gibt es ja auch Bankpaten im Ortsbeiratsbereich, welche das Amt in der künftigen Unterhaltung unterstützen wollen und können.

 

Herr Henry Klützke, Vorsitzender:

  • Thematik soll auf TO im 2. Quartal 2024 zur erneuten Abstimmung gesetzt werden

 

Frau Franka Teubel, Ortsamtsleiterin:

  • In Bezug auf die Vorstellung des Konzeptes von Herrn Bauer für die Neugestaltung und Modernisierung des Parkplatzes Stubbenwiese, hier ob die vorhandenen Toiletten durch mehrere öffentliche Toiletten ersetzt werden können, teilt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz mit, dass die "Planungsunterlagen" von Herrn Bauer erkennen lassen, dass die geplante Maßnahme im Bereich der vorhandenen Bebauung (Kiosk/ Rezeption Kletterwald/ Toiletten) umgesetzt werden soll. Dies kollidiert mit keiner geplanten Maßnahme zu öffentlichen Toiletten im Bereich Markgrafenheide/ Hohe Düne durch das Amt für Umwelt- und Klimaschutz! In der dazugehörigen Niederschrift der OBR Sitzung wurde durch Herrn Gross angeregt die Toiletten aus dem Mietvertrag auszugliedern und städtisch zu organisieren. Dem widerspricht das Amt.
  • Es sollte dem Anspruch eines Kioskbetreibers und auch dem des Kletterwaldes entsprechen für seine Gäste Toiletten (barrierefrei) vorzuhalten. Die soziale und persönliche Kontrolle ist maßgeblich höher, wenn sich die Toiletten im Eigentum von Herrn Bauer befinden. Bezüglich möglicher Entgelte die für die öffentliche Nutzung erhoben werden ist dies zu akzeptieren. Die Akzeptanz eines Entgeltes in der Bevölkerung ist im Fall von sauberen und ordentlichen Toiletten gegeben und widerspricht nicht der in der Bürgerschaft beschlossenen Entgeltfreiheit. Wenn sich also, wie in diesem Fall, die Möglichkeit ergibt öffentliche Toiletten in einem fairen Pachtvertrag mit der TZRW zu verankern (mit entsprechenden Öffnungszeiten) sollte dies getan werden. Es ist unmöglich immer neue Aufwendungen im Zusammenhang mit den öffentlichen Toiletten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die Kalkulation einer Kurabgabe zu integrieren. Es spricht nichts gegen die Realisierung dieses Konzepts wie es von Herrn Bauer vorgestellt wurde. In Zusammenarbeit mit der TZRW würde das Amt dies gerne fachlich begleiten (Informationsaustausch).
  • Stellplatz Müllcontainer Strandzugang 19
  • Ebenfalls bei der Vorstellung - Neugestaltung und Modernisierung des Parkplatzes Stubbenwiese - hatte der Ortsbeirat in Bezug auf den Abfallcontainer einen Standortwechsel und eine Prüfung, ob das Müllpresssystem eine bessere Variante, als ein offener nicht abgedeckter Behälter sei, gewünscht. Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz hat uns die Stellungnahme der sachlich und örtlich zuständigen Tourismuszentrale auf Nachfrage des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz zugesandt. Die Tourismuszentrale teilt mit dass sie als Bewirtschafter des Strandes für die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Strandbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verantwortlich sind. Ein Kriterium ist, den Besuchern täglich und pünktlich während der Sommersaison einen sauberen und einladenden Strandabschnitt von Hohe Düne bis Markgrafenheide zu präsentieren. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, spielt die Logistik für die Müllentsorgung am Strand eine enorme Rolle, da in den Morgenstunden nur ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung steht um den anfallenden Unrat vom Strand zu entfernen. Deshalb ist es notwendig möglichst kurze Transportwege zu den Müllentsorgungsstellen in direkter Strandnähe vorzuhalten. Der am Strandaufgang 19 in Markgrafenheide aufgestellte Müllcontainer bietet dafür den optimalen Standort.
  • Vorteile für die Aufstellung des Müllcontainers an diesem Standort:

1. Der Stellplatz für den Müllcontainer gehört zu den eigenständigen bewirtschafteten Flächen des kommunalen Eigenbetriebes.

2. Eine kurze direkte Anfahrt zu und vom Strand ist gesichert, ohne den Straßenverkehr zu beeinflussen bzw. vom Verkehr beeinflusst zu werden.

3. Bei Bedarf jederzeit über dem Parkplatz anfahrbar und erreichbar, auch im Havariefall bzw. wenn zusätzliche Entsorgungen im Tagesverlauf anfallen.

4. Es ist eine Rampe vorhanden, die benötigt wird, um den Müll vom Traktor in den Container zu befördern.

5. Direkt an der Auffahrt zum Strand gelegen, kurze An- und Abfahrtszeiten garantiert um das Zeitfenster zur Strandreinigung einzuhalten.

Auch der Einsatz von einem kleineren Container wurde abgelehnt, da durch illegale Entsorgung und unvorhergesehene Ereignisse der entsprechende Puffer für zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten wegfällt. Zusätzliche Fahrtkosten sind dann ebenfalls nicht zu vermeiden und einzurechnen. Dem Ortsbeirat Markgrafenheide wurde in mehreren Gesprächen die Optimalität des Standortes erläutert und dargestellt. Um weiterhin die gewünschte Strandreinigung in dem vorgegebenen Zeitfenster gewährleisten zu können, ist dieser optimale Standort am Dünnenaufgang 19 aus Sicht der Tourismuszentrale als Bewirtschafter des Strandes unbedingt beizubehalten. Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz sieht trotz dieser erneuten Anfrage des Ortsbeirates keine rechtliche Möglichkeit und keine Notwendigkeit beim zuständigen Amt zu intervenieren.

- Zu dem Antrag des Ortsbeirates auf Einleitung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Markgrafenheider Straße in Hinrichshagen, bittet das Tiefbauamt zur Prüfung und Einleitung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung & somit auch Lärmreduzierung um Zusendung der zitierten Ergebnisse aus den Geschwindigkeitsmessungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn diese Ergebnisse dem Tiefbauamt vorliegen wird das Amt diese mit den aktuellen Verkehrsbelegungszahlen an das für das Thema Lärm zuständige Amt für Umwelt – und Klimaschutz zur Prüfung und Bewertung weiterleiten. Erst im Ergebnis der Befassung seitens des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz zum Thema Lärmbetroffenheit, können belastbare weitere Prüfschritte abgeleitet werden. Durch das Ortsamt sind die vorliegenden Geschwindigkeitsmessungen aus den Jahren 2022 und 2023 dem Tiefbauamt zugegangen.

- Zu der Anfrage von Hr. Bankonier zum geförderten Breitbandausbau im Dünenweg, habe ich das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme erfolgt in Ergänzung der Zuarbeit des Amtes vom 11.10.2023 (siehe NS der letzten Sitzung). Das Amt teilt mit, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Zuwendungsempfänger für das geförderte Breitbandausbau-Infrastrukturprojekt gefördert durch die atene KOM GmbH, beliehener Projektträger für das Ministerium für Digitales und Verkehr des Bundes und das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist. Auf der Grundlage eines externen Markterkundungsverfahrens wurden 2019 im gesamten Stadtgebiet die unterversorgten Ausbaugebiete mit einer Versorgung von weniger als 30 Mbit/s Bandbreite (sogenannte weiße Flecken) identifiziert. Für diese Gebiete lagen zu diesem Zeitpunkt keine Meldungen von Telekommunikationsunternehmen über einen geplanten Ausbau in den darauffolgenden drei Jahren vor. Nach einer europaweiten Ausschreibung mit zweistufigen Vergabeverfahren und vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb erfolgte die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und den Betrieb einer flächendeckenden Breitbandnetzinfrastruktur sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Ausbaugebieten nach externer Bewertung der verbindlichen Angebote an das am höchste bewertete Angebot der Stadtwerke Rostock AG (Vergabe Nr. 23/10/19). Der Zuwendungsvertrag mit Stadtwerke Rostock AG wurde am 05.05.2021 unterzeichnet. Der Baustart der Stadtwerke Rostock AG erfolgte nach der ersten Planungs- und Genehmigungsphase bereits im November 2021. Für den Ausbau im gesamten Stadtgebiet wurden insgesamt 17 Teilausbaugebiete geplant. Im Ausbaugebiet (Teilcluster) Hinrichshagen wurde am 26.01.2023 ein Antrag auf Zustimmung nach §127 TKG (Telekommunikationsgesetz) für die Baumaßnahmen gestellt und am 28.04.2023 durch den zuständigen Straßenbaulastträger genehmigt. Zu dem Ausbaugebiet (Teilcluster) Hinrichshagen gehören einige Ausbaugebiete (Polygone) in Markgrafenheide, darunter ein Ausbaugebiet (Polygon) im Dünenweg, welches durch die unterversorgten Adressen in Höhe der Hausnummern 5 und 7 gebildet wird. Im Rahmen eines Upgradeantrages in 2022 konnten zusätzliche Fördermittel durch Bund und Land beantragt und zur Verfügung gestellt werden, um Hausanschlüsse zu realisieren, die sich unmittelbar entlang der auszubauenden Trassen befinden. Damit konnten weitere Adressen, die entlang der Trasse im Dünenweg liegen mit Anschlüssen versorgt werden bzw. für einen späteren Anschluss vorbereitet werden. Die Gebäude mit den Hausnummern 15 bis 18 liegen nicht an den auszubauenden Trassen. Diese Adressen können somit nicht im Rahmen des geförderten Breitbandausbau-Infrastrukturprojekt für einen geförderten Hausanschluss berücksichtigt werden. Die Gebäude im Dünenweg mit den Hausnummern 15-18 können jedoch eine Berücksichtigung im Rahmen des in 2023 neu gestarteten Gigabitförderprogrammes des Bundes mit einer Versorgung von weniger als 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download für einen geförderten Ausbau erfahren. Ein Antrag auf vorläufige Förderung wurde am 10.10.2023 gestellt. Das Vergabeverfahren wird jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2024/2025 durchgeführt werden und somit ein möglicher geförderter Ausbau erst ab den Folgejahren 2025-2026 möglich sein. Es wird auch an die Telekommunikationsunternehmen und die Stadtwerke Rostock AG verwiesen, um Möglichkeiten eines eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus zu prüfen.

 

Herr Florian Gross, OBR:

  • stimmt Stellungnahme bezüglich der Container nicht zu
  • schlägt Standort Stubbenwiese vor
  • wird hierzu Anfrage an betreffendes Fachamt bezüglich alternativer Standorte zur nächsten Sitzung formulieren