11.10.2023 - 7.2 Information über Bauvorhaben
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Mi., 11.10.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- zur Kenntnis gegeben
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:
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Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
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Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.
Der OBR hat die Stellungsnahme zur Kentniss genommen.