11.10.2023 - 6.2 Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bach und Hr. Pluntke stellen sich und ihr Aufgabengebiet vor. Als Einleitung wird

eine Grußbotschaft der Senatorin für Infrastruktur, Umwelt und Bau, Frau Dr. Ute Fischer-Gäde, vorgespielt. Hier wird auf das Kleingartenkonzept eingegangen und erläutert, dass diese ein wichtiges Planungsinstrument ist.

 

- stellen mittels Präsentation die wichtigen Eckpunkte des Kleingartenkonzeptes vor

- es gibt 155 Kleingarten-Vereine

- insgesamt ca. 15.000 Kleingärten

- Fläche von 660 Hektar

- Modellvorhaben "Green Urban Labs“ 2017 – 2021

- erarbeitet gemeinsam mit Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock

- 145.000 Euro Förderung des Bundes

- seit 2016 läuft das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

- bislang fehlte ein gesamtstädtisches Konzept für Kleingärten

 

wesentliche Eckpunkte werden dargestellt:

- Einteilung in Erhaltungsstufen 1-3

- Richtwert von 1:9 (1 Kleingarten zu 9 Geschosswohnungen) sichert die Versorgung

- Ersatz von Kleingärten bei Inanspruchnahme verbindlich

- Schutz des Kleingartenbestandes

- regelt erstmal den Ersatz von Kleingärten über das Bundeskleingartengesetz

- sichert mit dem Erhalt der Kleingärten die „Grüne Lunge Rostocks“

- nimmt Einfluss auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

- die „Grüne Welle“ enthält individuelle Maßnahmen für die Entwicklung der Kleingarten anlagen

- wichtigen Beitrag zur Bewahrung der Biodiversität - Kleingärten sind einer der wirksamsten CO²-Speicher - wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität 2035 der Stadt/Umlands.

- Maßnahmen sorgen für soziale Gerechtigkeit, Gesundheit

- sorgt für umweltfreundliche Mobilität

- Grünen Welle“ ist ein wichtiges Planungsinstrument

- HRO damit Vorreiterrolle in Deutschland

- Umsetzung Beschluss „Essbaren Hansestadt Rostock“

 

Es wird ein Übersichtplan mit Verteilung der Kleingärten im Ortsteil vorgestellt.

 

Hr. Bankonier:

  • sind unsere Gärten sicher?
  • wir sind Stufe 2, uns wurde absolute Sicherheit mitgeteilt, gibt es die also nicht?

 

Hr. Pluntke:

  • haben für Rostock alle Kriterien für die Gärten untersucht und die Stadtplanung wurde nie mit einbezogen
  • wenn man die Erhaltungsstufe miteinbezieht sind alle Gärten erhaltungswürdig
  • Stadt hat Druck nach Platz
  • wurde beauftragt zu gucken, welche Gärten besonders wichtig sind und unter welchen Bedingungen ist eine Inanspruchnahme möglich
  • es ist kein Freifahrtschein alle Gärten in Stufe 3 zu überplanen

Fr. Bach:

  • unter den Gesichtspunkt schützen wir die Gärten wie z.B. Bauflächen, diese Gärten haben die Stufe 1 um sie besonders zu schützen, Fokus lag darauf Kleingärten zu schützen

Hr. Klützke:

  • besonders lobenswert
  • wir hebeln kein Bundeskleingartengesetz aus oder?

 

Frau Bach:

  • das Bundeskleingartengesetz wird durch das vorliegende Konzept nicht ausgehebelt, es ist ein Fachkonzept

 

Hr. Stiehm:

  • müssen die Kleingärten für die Gemeinschaft öffnen
  • was passiert, wenn wir eine Maßnahme nicht umsetzen können oder wollen?
  • auf welche Hilfen können wir warten?

 

Fr. Bach:

  • sind Maßnahmeempfehlungen, dafür soll der Kleingartenfond genutzt werden

 

Hr. Stiehm:

  • extremes Problem mit Altlastenentsorgung
  • benötigen dafür eine Förderung, wird darüber nachgedacht?

Fr. Bach:

  • Details müssen noch festgelegt werden
  • Entsorgungskosten könnten aus dem Fond genommen werden

 

Hr. Segert verlässt um 19:20 Uhr die Sitzung.

 

Hr. Lässig:

  • weist auf die zunehmende Versieglung der Flächen hin

Fr. Behrmann:

  • Bewässerung soll verbessert werden, gibt viele Möglichkeiten die durchdacht werden müssen, weist auf die Thematik „Schwammstadt“ hin

 

Frau Behrmann informiert den Ortsbeirat zu seinem Budgetantrag zur Beschaffung einer Bank, dass dies dieses Jahr nicht mehr umsetzbar sein wird.

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt