22.11.2023 - 7.1 Informationsvorlage zum Stand der Erarbeitung e...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Fragen liegen nicht in Zuständigkeit dieses Ausschusses.

Die eingereichten Fragen werden schriftlich beantwortet.

1. Wurden, wie in der Sitzung am 12.5.23 angekündigt, 10.000 Mieterfragebogen verschickt? Wie wurden Vermieter befragt?

2. Wie viele Fragebögen sind eingegangen?

3. Wie viele Fragebögen sind nach Abzug von besonderen Umständen (keine Mietänderung, besonderes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, Einliegerwohnung im Zweifamilienhaus etc.) verwertbar?

4. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren sind wegen Nichtbeantwortung eingeleitet worden?

5. Die beauftragte Firma  ALP Hamburg hat die Fragen in schwer verständlicher, nicht der Rechtschreibung laut Duden entsprechenden Sprache, verfasst. War das der Auftrag der HRO?

6. Haben befragte Mieter zum Ausfüllen Hilfe gesucht und erhalten?

7. Wird der neue Mietspiegel, nach Beratung in den Ausschüssen, durch die Bürgerschaft beschlossen (ist in vielen Städten so erfolgt)?

8. Zum Inhalt: werden sämtliche Rostocker Straßen konkret aufgelistet (bisher nur Beispielhaft)?

9. Können Mieter mit vergleichbaren Wohnungsmerkmalen in ihrer Umgebung die eigene Miete mit dem Mietspiegel ausreichend vergleichen oder bei der Wohnungssuche konkret anwenden (Hausnummer spezifisch)?

10. Sind im Verhältnis zum alten Mietspiegel möglicherweise geringere Mieten in einzelnen Stadteilen ausgeschlossen? Dadurch wären Rechtsunsicherheiten in Mietverträgen oder im laufenden Mieterhöhungsverfahren möglich

11. Wann soll der Mietspiegel in Kraft treten?

12. Ist eine gesonderte KdU-Richtlinie erforderlich oder wird der qualifizierte Mietspiegel durch das Jobcenter unmittelbar angewendet?

 

Der Mietspiegel ist nicht geeignet, ein schlüssiges KdU-Konzept herzustellen.

Nur die Daten dürfen für die KdU-Richtlinie verwendet werden.

Frau Oettle vom Bauamt und Herr Knisch werden sich direkt austauschen.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.