02.03.2022 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...

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Wortprotokoll

Der Oberbürgermeister eröffnet um 20:20 Uhr die aus zwingendem Grund kurzfristig
geladene Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses.

Weiterhin stellt der Oberbürgermeister die Beschlussfähigkeit fest.

Um 20:20 Uhr sind zwölf Mitglieder des Hauptausschusses anwesend.

 

Es folgt der Hinweis, dass die Geschäftsordnung der Bürgerschaft das Betreiben von

Funktelefonen in der Sitzung grundsätzlich untersagt.

 

Der Oberbürgermeister weist daraufhin, dass die Teilnahme an der Sitzung nur für

Geimpfte, Genesene und Personen, die über ein negatives Ergebnis eines durch geschultes Personal vorgenommenen Antigen-Schnelltests verfügen, gestattet ist (3G-Regelung).

 

Weiterhin ist Folgendes unbedingt zu beachten:

 

-        Wie immer ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den

          Personen einzuhalten.

-        Es ist immer eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Einzige Ausnahmen dazu sind:

-        wenn ein ärztlicher Nachweis vorliegt,

-        am Redepult, da es in ausreichendem Abstand zu den Sitzenden aufgestellt ist,

-        bei der Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung, wenn diese auf das

          Lippenlesen angewiesen sind.

 

 

Es wird auf Tonaufnahmen hingewiesen.