06.12.2022 - 10.1 5. Fortschreibung und Aktualisierung des Schule...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Mielke, Abteilungsleiterin Schulplanung, stellt die BV anhand einer Präsentation vor.

Sie informiert, dass die Hansestadt Schulträger ist und für ein bedarfsgerechtes und erreichbares Netz allgemeinbildender Schulen verantwortlich ist. Im Plan müssen Bevölkerungsentwicklung, Schulwahlverhalten und das 2019 durch die Landesregierung novellierte Schulgesetz Beachtung finden. Richtungsweisend ist hier das Inklusionskonzept. Mehr Platz für Lerngruppen, die vollzogene Aufhebung der Förderschulart Sprache und die kommende Auflösung der Förderschulart Lernen verändern die räumlichen Anforderungen der Schulen. Zur Umsetzung müssen vorhandene Räumlichkeiten saniert oder umgebaut werden. Auch Neu- und Anbauten werden erfolgen. Ein Ziel der Planung ist die Gewährleistung der Barrierefreiheit. 

 

Anschließend ging Frau Mielke näher auf den Stadtteil ein. Sie erläuterte wichtige Eckdaten und Statistiken zu Kapazitäten, Aufbau und zukünftige Entwicklung der Schmarler Schulen. 

Sie erklärt, dass die Hortplanung in der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt wird. Die Doppelnutzung der Schulgebäude als Hort ist vorgesehen.

Fragen Frau Böhm: Doppelnutzung ist vorgesehen? Steht dies dem Neubau des Hortgebäudes in Schmarl im Weg?  Frau Milke kann dies klar verneinen. Man plant nur solange bis das Neue steht! Auch Sie unterstützt den Gedanken und hofft das dies schnell umgesetzt wird.

Herr Darmüntzel honoriert den Planungsaufwand. Er fragt nach, ob der Stadtelternrat sich gegen die BV gestellt hat? Frau Mielke kann hierzu keine genauen Angaben machen/ welche Punkte bemängelt wurden. Die zuständigen Ämter sind aber im Gespräch zur gemeinsamen Klärung. Sie merkt an, dass jeder Schulstandort sehr individuell zu betrachten ist. Man Kann nichts pauschal sagen. Hort und Schule sind verschiedenartig zu betrachten. Man spricht daher sehr viel miteinander.

 

Herr Berger bedankt sich für die ausführliche Erläuterung.

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die 5. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs­planes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 und für den Prognose­zeitraum 2027/28 bis 2031/32, als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage