05.05.2022 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Frau Schulz erkundigt sich, ob es zwischen der Verwaltung und der Küstenmühle Diskussionspunkte gegeben hat, die Festsetzung von Solaranlagen möglich ist und die Festsetzung eines Gründaches auch bei Gebäuden mit Denkmalschutz möglich ist. Herr Maronde antwortet, dass es bei den Abstimmungen keine Diskrepanzen gegeben hat. Weiterhin informiert er, dass die Festsetzungen an den Kommentierungen des Baugesetzbuches anlehnen. Aktuelle Rechtsprechungen werden nicht herangezogen, da diese nicht vollständig rechtssicher sind. Der Denkmalschutz stellt einen weiteren Belang dar, den es im Verfahren abzuwägen gilt.

 

Herr Jaeger erfragt, ob die Novellierung des EEG im Hinblick auf Photovoltaikanlagen hier bereits Anwendung finden könnte. Herr Maronde sagt, dass diese Änderung noch aussteht und dann für zukünftige Verfahren relevant ist.

 

Herr Bauer informiert, dass momentan auf dem Markt kaum Handwerker für die Installation von Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen zur Verfügung stehen.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans
    Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet “Küstenmühle“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
     
  2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Bürgerschaft die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet “Küstenmühle“

    begrenzt:
    im Süden:           durch die Bundesautobahn A19
    im Westen:           durch die L 22 (Hinrichsdorfer Straße),
    im Norden und Osten:  durch Brachflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen

    bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
     
  3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
     

 

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage