27.02.2020 - 6.2 Information über bevorstehende Vereinsgründung ...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Herr Birkholz stellt die Informationsvorlage mit einer PowerPoint-Präsentation vor.

 

Frau Pittasch merkt an, dass es viele Fahrradinitiativen und -vereine gibt und Hinterfragt, warum jetzt der AGFK noch hinzukommen soll. Worin besteht der Nutzen? Herr Birkholz antwortet, dass die Kommunikation im Land nicht optimal ist. Zudem haben viele kleinere Städte kein entsprechendes Personal sowie keine fachspezifischen Kenntnisse.

 

Herr Engelmann sagt, dass eine Vereinsgründung oftmals erfolgt um Fördermitteln zu erhalten und diese an die jeweiligen Stellen zu verteilen. Durch den Verein werden die verschiedenen Stellen zusammengebracht, Maßnahmen erfolgen koordiniert.

 

Frau Richert erkundigt sich, ob der Verein nur beratend tätig oder auch weisungsbefugt ist. Herr Birkholz sagt, dass um eine Beratungsfunktion geht, die jedoch über die StVO hinausgeht. So sollen u.a. auch Workshops stattfinden. Der Verein ist ebenso in enger Abstimmung mit dem Ministerium und dient als Multiplikator. Herr Nozon ergänzt, dass es sich bei dem AGFK um einen interkommunalen Zusammenschluss handelt, der Land und Kommunen zusammenbringt und als ein gemeinsames Sprachrohr auftritt.

 

Herr Pöker hinterfragt, warum eine landesweite Koordinierungsstelle bei der Stadt Rostock angesiedelt ist. Herr Nozon erklärt, dass sowohl Rostock als auch Greifswald die Initiatoren dieser Initiative darstellen. Rostock stellt aktuell lediglich den physischen Arbeitsplatz, die Finanzierung der Personalkosten erfolgt über den Beitrag der anderen Kommunen. Nach Vereinsgründung kann die Geschäftsführung des Vereins überall angesiedelt sein.

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Anlagen zur Vorlage