10.02.2016 - 7 Anregungen zum Leitfaden Bürgerbeteiligung

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Wortprotokoll

Herr Siems informiert dass schon zu diesem Thema eine Veranstaltung mit allen Ortsbeiratsvorsitzenden der Ortsbeiräte im Rathaus stattgefunden hat.

Frau Krönert  begrüßt die Erarbeitung eines Leitfadens zur Bürgerbeteiligung, und regt an das Einwohnerversammlungen  extern moderiert werden solten.

 

Der Ortsbeirat übergibt der Verwaltung folgende Anregungen zum Leitfaden Bürgerbeteiligung:

 

1. Klare Regeln für Einwohnerversammlungen sind notwendig.

    ● Einladungsfrist (Veröffentlichung mindestens 14 tage vor Versammlung)

    ● Ort der öffentlichen Ankündigung (auch Internet Startseite)

    ●  Protokoll über jede Einwohnerversammlung (Frist 14 Tage, Veröffentlichung im Internet)

 

2. regelmäßige Informationen an den Ortsbeirat zum Stadtteil aus dem Amt für Jugend und

    Soziales und dem Amt für Schule und Sport

   - zu Trägern und ihren Aufgaben

   - über geplante und bestehende Förderungen vor der Beschlussfassung  z. B. im

     Jugendhilfeausschuss

- zu bestehenden und geplanten Maßnahmen der Jugendhilfe

- Sozialplanung

- Kita-Planung

- Schulentwicklungsplanung

- Neue Träger, neue Aufgaben, neue Projekte

 

3. Klare Definition des „öffentliches Interesses" von Beschlussvorlagen ist notwendig

 

 

Abstimmung:

 

Dafür:  6   Dagegen:  0   Enthaltungen:  0

 

 

 

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