02.02.2016 - 4 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

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Wortprotokoll

  1. In der letzten Ortsbeiratssitzung gab es die Anregung, dass die Hinweisschilder der RGS zur Sanierung der Straßenzüge abgebaut werden sollten. Die RGS hat mitgeteilt, dass die Schilder inzwischen demontiert sind.

 

  1. Ein weiterer Hinweis aus der Ortsbeiratssitzung betraf das Verkehrsschild Radweg ab der Bushaltestelle Evershagen in Richtung Schmarler Damm. Hier war das Zeichen 1022 – 10 gedreht worden. Das Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben hat mitgeteilt, dass dieses Verkehrszeichen mit Datum am 15.01.16 wieder eingedreht wurde.

 

  1. In der letzten Ortsbeiratssitzung berichteten wir zum Stillstand der Uhr beim Lidl im Stephan – Jantzen – Ring. Es war auf Grund von Bauarbeiten zur Kappung der Stromversorgung gekommen. Dadurch war die Uhr stehengeblieben. Die Uhr war an die Straßenbeleuchtung angeschlossen. Diese wurde erneuert. Dabei wurde die Uhr abgeklemmt. Bei der Abnahme am 17. Dezember hat das Tief – und Hafenbauamt die RGS darauf hingewiesen, dass die Uhr immer noch nicht angeschlossen wurde. Das Kabel liegt, aber keiner fühlte sich zuständig für den Anschluss, zumal keine Anschlussgenehmigung vorliegt, auch nicht für den alten Anschluss. Das Tief – und Hafenbauamt hat nunmehr angeordnet, dass der Anschluss zu erfolgen hat. Im Januar sollte die Abnahme der Beleuchtung sein, bis dahin soll auch der Anschluss der Uhr erledigt sein.

 

  1. Einem weiteren Hinweis einer Bürgerin aus der letzten Ortsbeiratssitzung zur nicht funktionierenden Beleuchtung auf dem Fußweg von Schmarl zum Bahnhof Lütten- Klein sind wir ebenfalls nachgegangen. Dies haben wir an die Stadtwerke zur Behebung übergeben. Die Beleuchtung funktioniert wieder.

 

  1. Zur Frage, ob es möglich ist, dass im Kolumbusring in Höhe der Hausnummer 36 das halbseitige Parken auf dem Gehweg auch möglich sei. Erhielten wir von der Verkehrsabteilung des Stadtamtes folgende Antwort. Der Vorschlag wurde geprüft ist aber nicht zu empfehlen bzw. abzulehnen. Die Fahrbahn würde dadurch unzweckmäßig eingeengt, was wiederum auf Grund der Kurvenlage (Haus Nr. 41-38) und der vor Haus Nr. 36 gegenüberliegenden Grundstückszufahrt, den fließenden Verkehr beeinträchtigt. Auch steht genügend Gehwegfläche zur Verfügung.