02.09.2015 - 7 Verschiedenes

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Wortprotokoll

1. Terminverschiebung

 

Herr Flachsmeyer thematisiert die Problematik, dass der Wirtschaftsprüfer zur Vorstellung des Jahresabschlusses am 24.09.2015 nicht erscheinen kann. Insoweit wird der Vorschlag einer Terminverschiebung auf den 30.09.2015 um 17:00 Uhr unterbreitet. Dies wird einstimmig angenommen.

 

2.  Sachstandsbericht Soziales Rostock e.V.

 

Frau Hecht informiert, dass mit Datum 01.09.2015 der Sachstandsbericht des Sozialen Rostock e.V., wie in einer vorherigen Sitzung verabredet, eingegangen ist. Weiterhin empfiehlt sie die Aufnahme der Diskussion über die Weiterbetreibung der ehemaligen SBZ in Dierkow bzw. Toitenwinkel in die Tagesordnung für eine kommende Sitzung. Am 16.09.2015 hat der Verein mit Vertretern des Eigenbetriebes KOE Rostock einen Termin zur baulichen Begutachtung der Bestandsgebäude. Frau Hecht merkt dennoch nochmals an, dass Städtebaufördermittel für den jeweiligen Abriss eingestellt sind, da die Objekte als nicht sanierungsfähig eingestuft wurden.

 

3. Sanierung und Erweiterung Kunsthalle

 

Der Hansestadt Rostock sind durch den Bund vier Millionen Euro für die Erweiterung der Kunsthalle um ein Schaudepot in Aussicht gestellt worden. Mit dem Projekt sollen die städtebauliche Gesamtkonzeption für die Kunsthalle vervollständigt und der Kulturstandort in Rostock gestärkt werden.

 

Nach dem heutigen Koordinierungsgespräch der Rostocker Stadtverwaltung mit Vertretern der Genehmigungsbehörde zur Vorstellung des Vorhabens und Besichtigung der Kunsthalle wird noch bis Ende September 2015 der entsprechende Fördermittelantrag durch dem Eigenbetrieb KOE Rostock gestellt. Mit großer Zuversicht wird die Hansestadt Rostock noch bis Ende des Jahres den Bewilligungsbescheid überreicht bekommen.

 

Die Sanierung des Bestandskomplexes der Kunsthalle ist gleichfalls für eine Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) angemeldet. Insgesamt gehen die Planungen derzeit von einem Investitionsvolumen von ca. 4,5 Millionen Euro aus, wobei 75%  der förderfähigen Kosten aus dem Fonds finanziert werden können.

 

Die bauliche Umsetzung für die Erweiterung um das Schaudepot muss aufgrund der Förderrichtlinien bis Ende 2018 erfolgen. Die Sanierung des Bestandsgebäudes wird im Anschluss erfolgen.