11.03.2015 - 4.5 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krack (UFR/FDP) meldet Befangenheit an und setzt sich in den Besucherteil.

 

Herr Müller berichtet, dass mit dem OBR Biestow intensive Gespräche geführt wurden, die kritischen Hinweise des OBR und der Anwohner sind in dem vorliegendem B-Plan-Entwurf eingearbeitet. Herr Müller erläutert im Einzelnen die wesentlichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Plan:

- Neugestaltung des Einmündungsbereiches Damerower Weg mit zusätzlichem Fußweg bis Zufahrt Rittmeister sowie verkehrsberuhigende Maßnahmen im Kurvenbereich

- Einfahrt Wirtschaftshof leicht nach hinten verschoben (1,0 m)

- Privatparkplatz entfällt

- Ausgleichsmaßnahmen werden extern umgesetzt, Baumpflanzungen auf dem Grundstück

- Biergarten wird räumlich verkleinert + Nutzungszeiten bis 22.00 Uhr geregelt

- Erweiterung zusätzlicher Stellplatzanlagen im Bereich auf ehemaliger Fläche des Fohlenhofes (Ausführung als geschotterte Fläche), Steuerung über Schranken

- Stellplätze nördlich zum Nachbargrundstück von 9 auf 5 reduziert mit Einhausung

- Neubau insgesamt kleiner, von Grenze abgerückt, teilweise eingeschossig, 70 Betten bleiben unverändert, südöstlicher Bereich etwas reduziert

- Wasserfläche ohne Nutzung als Schwimmbecken, Außenbecken im Garten

Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft wurde diesbezüglich anwaltlich begleitet. Der vorgelegte B-Plan-Entwurf ist rechtssicher, er würde einem Normenkontrollverfahren stand halten. Trotz aller eingegangen Forderungen/Hinweise durch den Investor hält der OBR Biestow das Vorhaben für überdimensional und hat das Vorhaben abgelehnt.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156.1 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt in der Dorflage Biestow, die begrenzt wird

im Norden:                             durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

                                          sowie Freiflächen eines Reiterhofes

im Osten:                             durch den Biestower Damm

im Süden

und Westen:                            durch den Damerower Weg.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2015/BV/0616:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage