15.01.2014 - 8.1 Mitpreisgestaltung des KOE

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Wortprotokoll

Seitens des Ausschusses wurde die Frage gestellt, wie sich die Mieten beim KOE zusammensetzen bzw. wie diese errechnet werden.

In diesem Zusammenhang erklärte Frau Hecht, dass man zunächst unterscheiden müsste nach der Vermietung an die Hansestadt Rostock und der Vermietung an fremde Dritte.

 

1. Vermietung an die Hansestadt Rostock

Für die zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben dienenden Gebäude erhebt der KOE die sogenannte „Einheitsmiete“ (Verwaltungsgebäude) bzw. ein „Nutzungsentgelt“ (Schulen und Sportstätten). Hierzu zählen Liegenschaften, in welchen die einzelnen Organisationseinheiten der Verwaltung der Hansestadt Rostock ihren Standort haben, wie z.B. die St-Georg-Straße 109 (Haus I und II) oder die Feuerwehr in der Erich-Schlesinger-Straße 24.

Die Bestandteile der Einheitsmiete bzw. des Nutzungsentgeltes setzen sich grundsätzlich aus den Aufwendungen für Abschreibungen,  den Instandhaltungskosten, Fremdkapitalzinsen bei Finanzierungen und Verwaltungskosten zusammen (Kostenmiete). Weitere Mietbestandteile wie Mietausfallwagnis, Gewinnaufschlag und Eigenkapitalverzinsung werden nicht in Ansatz gebracht.

 

2. Vermietung an fremde Dritte

Bei der Vermietung an fremde Dritte wird unterschieden,

a.)    ob der Mieter in Erfüllung einer ihm übertragenen Aufgabe durch die Hansestadt Rostock eine Liegenschaft anmietet bzw. dieser eine Förderung über die Hansestadt Rostock erhält oder

b.)    ob dieser aus rein kommerziellen bzw. gewerblichen Zwecken Räumlichkeiten anmietet.

 

Bei der Vermietung der unter a.) genannten Variante handelt es sich klassischer Weise um Kitas, Stadtteil- und Begegnungszentren, Jugendclubs etc. Die Finanzierung der Mieten erfolgt zum großen Teil durch die städtischen Ämter (Amt für Jugend und Soziales, Amt für Schule und Sport, Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen). Aus diesem Grund wird der Mietzins auch wie unter 1. als Kostenmiete kalkuliert.

 

Bei der Vermietung an kommerzielle Nutzer in Ärztehäusern, Technologiezentren und sonstigen Gewerbeobjekten wird der Mietzins entsprechend Ortsüblichkeit kalkuliert.

 

Gemeinsames Haus e.V.

Im Jahre 2010 wurde mit dem Gemeinsamen Haus e.V. ein sogenannter „Dach- und Fachvertrag“ für fünf weitere Jahre abgeschlossen, sprich bis zum 31.05.2015. Nach dem Vertrag wird dem Verein die Liegenschaft unentgeltlich überlassen, im Gegenzug hat sich der Verein verpflichtet, sämtliche Kosten zur Erhaltung des Mietobjektes zu tragen. Hierfür hat der Verein einen jährlichen Betrag von 35.000,- EUR in das Haus zu investieren bzw. als Rücklage für anstehende Investitionen zu bilden. In den Jahren 2010/2011 und 2011/2012 wurden die Beträge fast in Gänze ausgeschöpft, so wurden u.a. die Grundleitungen erneuert und der Drempel wurde gedämmt.

 

Die Einnahmen für den Erhalt der Liegenschaft finanziert der Verein aus der Vermietung von Räumlichkeiten im Gemeinsamen Haus. Derzeitig bestehen 26 Untermietverträge. Mit Ausnahme von zwei Verträgen zahlen alle Untermieter eine Miete von 3,25 €/m² und Betriebskosten in Höhe von 4,- €/m². Die horrenden Betriebskosten resultieren aus der fehlenden Kellerdecken- und Fassadendämmung sowie aus der veralteten Heizungsanlage.

 

Mit Schreiben vom 09.12.2013 wurde dem Verein angeboten, den bestehenden Vertrag bis zum 31.12.2018 zu verlängern.

 

Informationsvorlage der anstehenden Investitionsmaßnahmen

Der KOE ist derzeitig mit der Erarbeitung einer Informationsvorlage für die Bürgerschaft beschäftigt, in welcher aufgezeigt werden soll, welche Investitionsmaßnahmen in den kommenden Jahren, geordnet nach einer Priorität, durchgeführt werden sollen. Die Vorlage wird nach der Erarbeitung durch den KOE und Abstimmung mit dem Oberbürgermeister der Bürgerschaft vorgelegt.