09.04.2013 - 12.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Datum:
- Di., 09.04.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bauantrag wird von Frau Schäfer vorgestellt. Der Bauantrag ist planungsrechtlich zulässig.
Herr Zintler Bauausschuss
Der Bauausschuss empfiehlt dem Bauantrag nicht zuzustimmen, bevor nicht eine eindeutige Antwort auf folgende Probleme erfolgt.
- Schritte zur Wahrung des Ortsbildes von Warnemünde
- Verträglichkeit der Maßstäblichkeit der Bebauung besonders an der Schnittstelle zwischen Bestand und Neubau
- Prüfung und gestalterisch akzeptable Lösung des Höhensprungs in der Lortzingstraße
- Sicherung und Realisierung eines wirksamen Schallschutzes der Wohnbebauung als Vorableistung vor in Betriebnahme der neu zu errichtenden Wohnungen
Herr Prechtel regt an:
Der Beschlussvorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass laut gültigem B-Plan eine Nutzung der Wohnbebauung erst nach Fertigstellung des Lärmschutzriegels zur Bahntrasse hin zulässig ist. Es wird dringend angeregt, den Investor hierauf ausdrücklich hinzuweisen und den Nutzungsbeginn zu gegebener Zeit zu kontrollieren.
Dem stimmt der Ortsbeirat einstimmig zu.
Anlagen zur Vorlage
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