22.08.2013 - 5.3 Satzungs- und Abwägungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert den B-Plan als Grundlage für die Beschlussvorlage.

Der Plan mit den textlichen Festsetzungen hat sich im Ergebnis der Abwägung im Vergleich zum Auslegungsexemplar kaum geändert. Schwerpunkte der Abwägung sind die Themen Naturschutz und Lärmschutz gegenüber der sensiblen Wohnbebauung südlich und westlich des Plangebietes.

 

Der Eingriff in einen Teil des Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) Laakkanal wurde von Beginn an im Verfahren als abzuwägender Konflikt zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Naturschutz dargestellt. Auf Grund der im Abwägungsmaterial dargestellten Problematik fehlender gewerblicher Flächen größer 10 ha mit direktem Zugang zu seeschifftiefem Wasser in der Hansestadt Rostock wird mit dem Satzungsbeschluss zugunsten der Belange der Wirtschaft entschieden.

In einem bereits abgeschlossenen eigenen Verfahren ist mit der Bekanntmachung im Städtischen Anzeiger die Anpassung des GLB an die Festsetzungen des B-Planes bereits vollzogen.

 

Zu möglichen Konflikten der heranrückenden Gewerbegebiete an die Wohnbebauung im Umfeld sind umfangreiche gutachterliche Untersuchungen durchgeführt worden, die zu entsprechenden Festsetzungen von Lärmkontingenten im Bebauungsplan geführt haben. Der zukünftige Bauherr muss die Einhaltung der Werte im Genehmigungsverfahren nachweisen. Damit werden Verschlechterungen der bestehenden Situation im Umfeld des Plangebietes aus Sicht der Lärmbelastungen ausgeschlossen.

 

Die Verwaltung schlägt der Bürgerschaft vor, die Satzung zu beschließen.

 

Herr Michaelis erläutert die Zustimmung des OBR Groß Klein vor dem Hintergrund der Schaffung von Arbeitsplätzen und sieht die Auseinandersetzung mit  dem Thema Lärmbelästigung als Hauptschwerpunkt ausreichend gelöst.

 

Es erfolgt eine rege Diskussion.

 

Auf die Frage zur Ansiedlung konkreter Unternehmen wird erläutert, dass es sich um keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, sondern um einen Angebots-B-Plan. Entscheidungen zur Vergabe des Grundstücks regelt nicht der Bebauungsplan, sondern werden unabhängig vom B-Plan von der Bürgerschaft getroffen. Die Festsetzung von Wohngebieten alternativ schließt sich aus dem bereits bestehenden Baurecht heraus aus. 

Die Deponie ist bereits als solche im rechtskräftigen B-Plan festgesetzt und nicht Gegenstand der Planänderung.

 

Auf die Frage von Frau Dr. Karlowski, warum dieses Gebiet jetzt doch GLB bleibt und nicht LSG wird, erklärte Herr Dr. Neubauer, dass dies mit Einsprüchen  im Rechtsetzungsverfahren zusammenhängt. Die nach Auffassung des Amtes für Stadtgrün weiterhin nötige Änderung der Schutzgebietskategorie bleibt jetzt einem späteren Verfahren vorbehalten.

 

Frau Dr. Karlowski weist darauf hin, dass auf wertvolle Arten und Lebensräume eingegangen werden muss, ebenso auf die Gefahr durch Hochwasser der Warnow.

 

Darauf führt Herr Müller aus, dass das Thema Artenschutz umfangreich in der Planung behandelt wurde und im Hinblick auf den Hochwasserschutz eine Festsetzung der Höhe der Erdgeschossfußböden erfolgt ist.

 

Herr Engelmann erläutert die Bedenken seiner Fraktion im Hinblick auf die geplante Inanspruchnahme sensibler Räume.

 

Herr Müller verweist noch einmal auf die Abwägung zu diesem Thema und die Qualität der Fläche für gewerbliche Ansiedlungen mit diesen Standortkriterien und die fehlenden Alternativflächen.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Suhr, seit wann der Laakkanal GLB ist, antwortet Herr Dr. Neubauer, dass dies 1994 geschehen ist, um Naturräume zu sichern.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage