08.05.2012 - 8.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Warnemünde – An der Stadtautobahn“.

Hier könnte ein mehrgeschossiges Parkhaus entstehen. Der Eingangsbereich des Ortes muss attraktiver gestaltet werden – Umsetzung des Strukturkonzeptes.

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Beschluss:

 

1.              Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ortseingang von Warnemünde soll der Bebauungsplan 01.GE.17 in einer Teilfläche als Bebauungsplan Nr. 01.SO.17.1 Sondergebiet  „Warnemünde -  An der Stadtautobahn“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB neu aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden:               durch die Lortzingstraße und angrenzender Wohnbebauung

im Osten:              S-Bahntrasse Rostock-Warnemünde mit paralleler Busspur und Karl-F-Kerner-Straße

im Süden:              Grundstück Autohaus Krüger

im Westen:              An der Stadtautobahn (B103)

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

2.              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die      Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

 

 

              städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des Eingangsbereiches von Warnemünde durch hochwertige Bebauung

 

              Ausweisung einer Sonderbaufläche für die bauliche Erweiterung des Technologiezentrums entlang der Stadtautobahn

 

              Konkretisierung der Sonderbaufläche Einkaufszentrum mit Büronutzung, Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke u.a.

 

              Sicherung des Stellplatzbedarfes für Warnemünde durch Festsetzung einer Stellplatzfläche in Form eines öffentlich nutzbaren  Parkhauses mit integriertem Nahversorger

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage