13.09.2011 - 8.1 Sandra Benzmann (Vorsitzende des Jugendhilfeaus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 13.09.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Benzmann erläutert ihren Antrag. Frau Proske regt an, die unter 4. (4) und (5) genannten Ausführungen mit Terminen zu versehen. Frau Benzmann übernimmt die Vorschläge in ihrem Antrag.
Unter 4. (4) lautet der 1. Satz ergänzend nun:
"Anfragen an die Verwaltung sind am Ende der jeweiligen Sitzung konkret ausformliert und in Schriftform zu übergeben und in der folgenden Sitzung zu beantworten."
Unter 4. (5) lautet der hinzugefügte Satz: "Ein Termin ist festzulegen"
Im Ganzen: Die Beantragung von Prüfaufträgen an die Verwaltung kann durch jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses erfolgen. Ein Prüfauftrag an die Verwaltung wird erteilt, wenn die Mehrheit der Jugendhilfeausschussmitglieder dem zustimmt. Ein Termin ist festzulegen.
Der Antrag von Frau Benzmann mit den eingefügten Änderungen wird durch die Mitglieder einstimmig beschlossen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Änderungen seiner Geschäftsordnung:
1.
In § 8 Abs. 2 wird der folgende Absatz gestrichen:
Jedes Mitglied soll nicht mehr als drei Mal zu einem Tagesordnungspunkt reden. Die Redezeit der einzelnen Beiträge soll 5 Minuten nicht überschreiten. Der Senatorin, der Amtsleiterin oder ihrer Beauftragten ist jederzeit das Wort zu erteilen."
2.
In § 8 Abs. 7 wird §§ 18 bis 20 der GO der Bürgerschaft." gestrichen und durch
§§ 16 bis 22 der GO der Bürgerschaft." ersetzt.
3.
Die Überschrift des § 9 wird am Ende mit dem Wort Anfragen" erweitert und lautet somit: Informationsvorlagen, Beschlussvorlagen, Anträge und Anfragen".
4.
§ 9 wird mit folgenden zwei Absätzen erweitert:
(4.) Anfragen an die Verwaltung sind am Ende der jeweiligen Sitzung konkret ausformuliert und in Schriftform zu übergeben und in der folgenden Sitzung zu beantworten.
(5.) Die Beantragung von Prüfaufträgen an die Verwaltung kann durch jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses erfolgen. Ein Prüfauftrag an die Verwaltung wird erteilt, wenn die Mehrheit der Jugendhilfeausschussmitglieder dem zustimmt. Ein Termin ist festzulegen.
Sandra Benzmann