04.03.2010 - 4.5 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Adler erläutert den Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung. Es gibt ein Urteil des OLG. Danach ist der Bodenrichtwert zu Grunde zu legen. Für die Ermittlung dieses Wertes gibt es Vorschriften. Abweichungen vom Bodenrichtwert sind nur zulässig, wenn es ein besonderes öffentliches Interesse am Verkauf gibt. Das ist hier nicht der Fall. Es besteht auch kein Zwang zum Kauf.

 

Frau Pentzien stellt fest, dass viele kaufen möchten. Jedoch nicht zu dem hohen Preis. Sie mahnt den Umgang mit den Verandenbesitzern an.

 

Herr Prechtel weist darauf hin, dass in der Parkstraße auch Flächen ohne den Ansatz des Bodenrichtwertes verkauft wurden. Auch ist zu beachten, dass der Leihvertrag, der bisher bestand nicht ohne vernünftige Fristen gekündigt werden sollte. Hier sollte man den Zeitdruck herausnehmen, um zu einer Lösung zu kommen, auch um weitere Klagen zu vermeiden.

 

Frau Koch hält die Mietkosten für zu hoch. Es muss berücksichtigt werden, dass die Flächen auch nicht anderweitig genutzt werden können. Die Fristen müssen angemessen eingehalten werden.

 

Frau Naujoks betont, dass die Verwaltung den OLG-Beschluss umsetzen muss. Sie stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage zu vertagen. Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

 

Dagegen

 

Enthaltungen