04.03.2010 - 4.5 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Datum:
- Do., 04.03.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr
Adler erläutert den
Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung. Es gibt ein Urteil des OLG. Danach ist
der Bodenrichtwert zu Grunde zu legen. Für die Ermittlung dieses Wertes gibt es
Vorschriften. Abweichungen vom Bodenrichtwert sind nur zulässig, wenn es ein
besonderes öffentliches Interesse am Verkauf gibt. Das ist hier nicht der Fall.
Es besteht auch kein Zwang zum Kauf.
Frau
Pentzien stellt
fest, dass viele kaufen möchten. Jedoch nicht zu dem hohen Preis. Sie mahnt den
Umgang mit den Verandenbesitzern an.
Herr
Prechtel weist
darauf hin, dass in der Parkstraße auch Flächen ohne den Ansatz des
Bodenrichtwertes verkauft wurden. Auch ist zu beachten, dass der Leihvertrag,
der bisher bestand nicht ohne vernünftige Fristen gekündigt werden sollte. Hier
sollte man den Zeitdruck herausnehmen, um zu einer Lösung zu kommen, auch um
weitere Klagen zu vermeiden.
Frau
Koch hält die Mietkosten
für zu hoch. Es muss berücksichtigt werden, dass die Flächen auch nicht
anderweitig genutzt werden können. Die Fristen müssen angemessen eingehalten
werden.
Frau
Naujoks betont,
dass die Verwaltung den OLG-Beschluss umsetzen muss. Sie stellt den
Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage zu vertagen. Dem Antrag wird zugestimmt.