18.02.2010 - 4.1 Gabriele Bolz (für den Ortsbeirat Lütten Klein)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 18.02.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsamt 3/Lütten Klein
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Dahlmann fasst die
Stellungnahme der Verwaltung zusammen. Mit dem Auftrag, Kosten zu sparen, steht
auch die Nutzung von eigenen Verwaltungsgebäuden in Zusammenhang. Die
Entscheidung für die Standorte der Ortsämter steht im Zusammenhang mit den
Eigentumsverhältnissen. Hier müssen stadteigene Gebäude vorrangig genutzt
werden. Mit den Ortbeiräten finden dazu auch Besichtigungen vor Ort statt. Die
Standortentscheidung ist nicht Sache der Bürgerschaft. Diese müsste erst
entscheiden, diese Fragen selbst regeln zu wollen und die Zuständigkeit ändern.
Die Mietverhältnisse der angesprochenen Gebäude sind gekündigt oder laufen aus.
Die neuen Standorte sind bekannt. Eine Informationsvorlage dazu wird
erarbeitet.
Frau
E. Koch betont,
dass mit der neuen Regelung bürgerunfreundliche Standorte eingerichtet werden.
Herr
Mucha sieht die Standortfrage als geklärt an der Antrag ist so ohne Wirkung.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. Den
zukünftigen Standort für das Ortsamt Nordwest I, zuständig
für
die Ortsteile Lichtenhagen, Lütten Klein und Evershagen,
bekannt
zu geben.
2. Sollte
noch kein Standort feststehen, sind die bereits gekündigten
Mietverträge
für die Henrik-Ibsen Str. 30 und für die
Warnowallee
30 aufzuheben und eine Weiterführung
der
Anmietung der Ortsämter 3 und 4 bis zur endgültigen Klärung
zu
erwirken.