13.04.2010 - 5.1.10 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

In BV 2009/BV/0683 wird in § 13 Abs. 1: hinter Satz 1 wird ein neuer Satz 2 eingefügt:

„§ 48 Abs. 2 GmbHG  findet keine Anwendung; jedoch kann in dringenden Fällen die Ladungsfrist auf drei Werktage verkürzt werden.“

 

- § 13 Abs. 1 Satz 4 („Im Einvernehmen…“) wird gestrichen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Empfohlen

    x

Nicht empfohlen

 

 

 

Dafür

    9

Dagegen

    0

Enthaltungen

    2