14.10.2009 - 7.2 Anfragen der Ausschussmitglieder und Informatio...

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Wortprotokoll

7.2.1 Impfung Schweinegrippe - Ab 20.10.2009 werden in MV die Impfstoffe ausgeliefert. In der 1. Phase werden medizinisches Personal und Sicherheits- und Einsatzkärfte geimpft, in der 2. Phase chronisch kranke Menschen. Als einheitlicher Impfbeginn wird der 26.10. benannt, der durch den Ferienbeginn in MV evtl. verschoben wird. Eine Pressemitteilung ist in Vorbereitung.

 

7.2.2 Sozialpreis - Es wurden zwei Preisträger durch das Gremium ermittelt.

Es sollte überlegt werden, das Verfahren zu verändern und den Preis nicht nur zu halbieren, sondern zu dritteln entsprechend der Schwerpunkte Jugend, Soziales und Gesundheit bzw. die Aufteilung dem Gremium zu überlassen.

 

7.2.3 Gemeinsames Haus e.V. - Die Vorstandsmitglieder stellen den Verein vor. Unter dem Dach sind 23 Selbsthilfeverbände tätig. Der Brief des Vereins liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Der Verein benötigt finanzielle Zusagen für den Abbau des Sanierungsstaus in Höhe von ca. 500 TEUR.

Der Dach- und Fachvertrag läuft noch bis April 2010. Vom KOE wurden verschiedene Optionen angeboten. Ein anderes Objekt soll lt. KOE nicht vorhanden sein. Der Verein bevorzugt die Weiterführung des alten Dach- und Fachvertrages, benötigt dafür aber dann Zusagen zur finanziellen Unterstützung beim Abbau des Sanierungsstaus bzw. Havariefällen. Sollte dies nicht erfolgen, muss sich der Verein auflösen, da nach Sanierung und Verwaltung des Hauses durch den KOE die Mieten zu hoch sind bzw. die Aufgaben des Vereins Gemeinsames Haus hinfällig ist.

Auch für die vielen Selbsthilfeverbände, die eine hervorragende Arbeit für die Betroffenen leisten, wären die hohen Mietkosten nicht aufzubringen.

Frau Senatorin Dr. Melzer und Frau Marquardt äußern, dass man sich in einem laufenden Abstimmungsverfahren befindet, auch mit dem KOE, der Prozess angeschoben ist und derzeit Informationen eingefordert werden.

Die Verwaltung gibt zu bedenken, ob es sinnvoll ist, in die Immobilie viel Geld und Kraft zu stecken, wenn nach 10 Jahren der Mietvertrag ausläuft und evtl. nicht verlängert wird.