05.05.2022 - 15 Informationen der Ortsamtsleitung

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Wortprotokoll

Der Ortsbeirat entscheidet, den Bericht der Ortsamtsleitung aufgrund der vorangeschrittenen Zeit als Email zu empfangen.

 

Das Tiefbauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant, das Brückenbauwerk im Zuge der Rennbahnallee über die Gleise der DB AG durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Der aktuelle Bauwerkszustand, das Bauwerksalter sowie die eingeschränkte Brückenklasse ohne Überfahrung von Schwerlasttransporten machen zwingend und zeitnah einen Ersatzneubau erforderlich.

Es ist derzeit vorgesehen, das Bauwerk von Herbst 2025 bis Frühjahr 2027 abzureißen und neu zu bauen. Aufgrund der Konstruktion des Bestandsbauwerkes ist eine halbseitige Bauweise nicht möglich, d.h. das Bauwerk muss in einem Zug abgerissen und anschließend neu gebaut werden. Die Errichtung einer Straßenbehelfsbrücke ist aufgrund der Dammlage der Rennbahnallee nördlich des Bauwerkes, der örtlichen Topologie mit beidseitigen Böschungen auf der Nordseite sowie aufgrund des Altbaumbestandes sowie der Bahntrasse und des Zooweges nicht möglich. Somit wird eine Vollsperrung der überführten ÖPNV- Trasse mit Straßenbahn und Bus als auch der Straße für die Bauzeit erforderlich. Der Straßenverkehr wird über die innerstädtischen Straßen Trotzenburger Weg, Kopernikusstraße, Schillingallee, Dethardingstraße, Parkstraße und Satower Straße umgeleitet. Für den ÖPNV- Verkehr werden seitens der RSAG Ersatzverkehre angeboten, sodass an den Haltestellen „Zoo“ und „Neuer Friedhof“ wochentags Busse im 20- Minuten- Takt während der gesamten Bauzeit verkehren.

Die Errichtung einer bauzeitlichen Fußgängerbehelfsbrücke wurde seitens des Tiefbauamtes in Bezug auf verschiedene Aspekte geprüft. In Auswertung und Würdigung aller Aspekte ist die Errichtung einer Fußgängerbehelfsbrücke nicht genehmigungsfähig. Insbesondere die kritische Prüfung des Sachverhaltes durch die untere Naturschutzbehörde im Hinblick auf die für eine bauzeitliche Behelfsbrücke erforderlichen Baumfällungen des Altbaumbestandes hat ergeben, dass die Umwelteingriffe nicht genehmigungsfähig sind. Die erforderlich werdenden Baumfällungen erfordern die Betrachtung aller möglichen Alternativen zum Schutz des Altbaumbestandes. Im vorliegenden Fall stellen die Umleitung für Fußgänger und Radfahrer über Tiergartenallee, Dr. Lorenz-Weg und Satower Straße sowie das ÖPNV- Angebot zumutbare Alternativen dar, um auf zusätzliche Baumfällungen für einen bauzeitlichen Behelf und somit auch die Fußgängerbehelfsbrücke selbst zu verzichten. Weitere gewichtige Faktoren gegen eine Fußgängerbehelfsbrücke sind die sehr geringen Verkehrszahlen für Fußgänger und Radfahrer, die längere Bauzeit und damit längere Vollsperrungsdauer von Straße und ÖPNV- Trasse beim Bau einer Fußgängerbehelfsbrücke als auch die höheren Kosten für die Stadt.

Seitens des Vorhabenträgers, des Tiefbauamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird der aktive Planungsprozess mit der Entwurfsplanung fortgesetzt und weitere erforderliche Abstimmungen mit sämtlichen Betroffenen wie Rostocker Zoo, Verkehrsbehörde, RSAG und DB Netz AG durchgeführt.