10.08.2021 - 12.2 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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Wortprotokoll

Herr Dr. Nitzsche verliest das Protokoll.

 

TOP 1 Strandsatzung

Der Ausschuss gibt dem Ortsbeirat die in der Anlage zu diesem Protokoll aufgeführten Empfehlungen bezüglich der Entscheidungen über die Änderungsanträge nebst Stellungnahmen sowie den Strandsatzungsentwurf im Gesamten, wobei hier auf den inhaltlichen Zusammenhang der ÄA und SN und nicht auf die Reihenfolge in der TO abgestellt wird.

 

TOP 2 Verschiedenes

1. Frau Banhagel bittet zur Unterstützung bei der Ausschussarbeit um die Wahl eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden in der nächsten Ausschusssitzung. Vorschläge sollen bitte bis zur nächsten Sitzung eingebracht werden.

 

Der Ortsbeirat bittet den Ausschuss um die Benennung/Wahl im Rahmen ihrer nächsten Ausschusssitzung vorzunehmen.

 

2. Herr Tüngethal bemängelt die nicht ausreichende Präsenz des Ordnungs- und Sicherheitspersonals bzw. die nicht ausreichende Anzahl des entsprechenden Personals sowohl im Strandgebiet als auch im Ort. Diese Thematik wird noch einmal im nächsten Termin bei der TZRW angesprochen.

 

3. Einige Ausschussmitglieder haben das erhöhte Aufkommen von E-Rollern auf der Promenade kritisiert. Hier wäre die Zulässigkeit – auch unter Zugrundelegung der StVO – zu klären. Der Ortsbeirat bittet um die fachliche Zuarbeit der gesetzlichen Regelung in der  Thematik.

 

4. Herr Dr. Müller informiert den Ausschuss über zu planende sowie bereits angestoßene Maßnahmen/Projekte, um Warnemünde als Thalasso-Kurort zu etablieren.

Die nächste Ausschusssitzung findet voraussichtlich in der 35./36. KW statt. Eine Terminabstimmung erfolgt zeitnah. Herr Milles ergänzt, dass dieses Thema einen hohen Stellenwert in vielen Gesprächen hat.  Es soll ein Netzwerk zwischen der Tourismuszentrale, den Hotelbetreibern und Gastronomen etabliert werden.

 

Anlage

(Stellungnahmen/Empfehlungen zu den Änderungsanträgen zur Strandsatzung)

 

1. „kostenloser“ Besuch des Badestrandes

TOP 9.4 – 2021/BV/1885-02 (ÄA)

TOP 9.9 – 2021/BV/1885-12 (SN)

Wir empfehlen dem OBR, dem (eigenen) Änderungsantrag zuzustimmen.

Begründung und Bewertung der Stellungnahme der TZRW:

Der in der Stellungnahme der TZRW in Bezug genommene § 22 LWaG M-V:

„Jedermann darf die Küstengewässer unentgeltlich zum Baden und zum Wasser- und Eissport benutzen und hierzu den Strand betreten. § 21 Abs. 6 gilt sinngemäß.“

deckt lediglich das Betreten des Strandes ab (also vergleichbar mit einem Wegerecht), um unentgeltlich das Wasser zum Baden, Wassersport etc. zu nutzen, nicht aber den kostenlosen Besuch des Badestrandes an sich, also das damit verbundene „Verweilen“ (Sonnenbaden, Picknick usw.). Das Wort „kostenlos“ muss also zwingend in § 3 Abs. 1 der Strandsatzung erhalten bleiben, um einen selbigen Besuch des Strandes für jedermann gewährleisten zu können.

 

2. Mitführen von Hunden am Badestrand Markgrafenheide

TOP 9.5 – 2021/BV/1885-06 (ÄA)

TOP 9.8 – 2021/BV/1885-11 (SN)

Wir empfehlen dem OBR, dem Änderungsantrag (des OBR Markgrafenheide) zuzustimmen.

Begründung und Bewertung der Stellungnahme der TZRW:

Hier sollte der Bewertung/Einschätzung des OBR Markgrafenheide bezüglich des zeitlichen Bedarfsfensters vertraut und entsprochen werden, da es sich hier um eine Regelung im Einzugsbereich des OBR Markgrafenheide handelt.

 

3. Änderung FKK-Bereiche/Misch-Bereiche

TOP 9.6 – 2021/BV/1885-09 (ÄA)

TOP 9.7 – 2021/BV/1885-10 (SN)

Wir empfehlen dem OBR, dem Änderungsantrag (der CDU/UFR-Fraktion) zuzustimmen.

Begründung und Bewertung der Stellungnahme der TZRW:

Die TZRW begründet die mit der Satzungsänderung verbundene Einschränkung der FKK-Bereiche und Ausweitung der Misch-Bereiche mit einer Veränderung des Nutzungsverhaltens der Strandgänger und damit verbundene veränderte Bedarfe. Nach Ansicht des Ausschusses fehlt es hier an einer Darlegung, in welcher Form und mit welchen Instrumenten die veränderten Bedarfe ermittelt wurden und damit auch an der erforderlichen Repräsentativität. Der Ausschuss schließt sich daher der in der Sachverhaltsbeschreibung im ÄA geäußerten Ansicht an, die FKK-Kultur zu erhalten. Dem widerspräche eine bereichsmäßige Verschmälerung der hierfür zur Verfügung stehenden Strandabschnitte.

 

4. Shisha-Rauchen

TOP 9.10 – 2021/BV/185-14 (ÄA)

(i.V.m. 2021/BV/1885-05 (ÄA) und 2021/BV/1885-13 (SN) – nicht auf der TO)

Wir empfehlen dem OBR, dem Änderungsantrag (Anke Knitter) unter Berücksichtigung folgender Korrektur zuzustimmen.

„(1) Das Shisha-Rauchen (mit Kohle oder anderen fossilen Brennstoffen) ist … generell unzulässig. In den benannten Bereichen …. erlaubt.“

Das Wort „fossilen“ oder die gesamt eingeklammerte Definition sollte gestrichen werden. Shishas werden weitestgehend mit nichtfossilen Brennstoffen betrieben (welche aber ebenfalls beim Zurücklassen am Strand eine Verletzungs- oder Brandgefahr darstellen), was aufgrund der Formulierung in der vorgeschlagenen Regelung eine Zulässigkeit an allen Strandabschnitten nach sich ziehen würde.

Für den Ausschuss spricht grundsätzlich nichts gegen das Shisha-Rauchen (soweit hiermit kein illegaler Drogenkonsum verbunden ist), allerdings sollte dies – wie im ÄA vorgeschlagen - nur an den für Feuer- und Grillstätten gekennzeichneten Bereichen erlaubt sein, da hier die genannten Gefahren, wegen derer es ein generelles Verbot an den übrigen Strandabschnitten gibt, minimiert und kontrollierbar sind.

Soweit noch eine Abstimmung über den ursprünglichen ÄA (Anette Niemeyer) 2021/BV/1885-05 (ÄA) erforderlich ist,

empfehlen wir dem OBR, diesen abzulehnen.

 

5. Änderung der Strandsatzung + Nachtrag

TOP 9.2 – 2021/BV/1885

TOP 9.3 – 2021/BV/1885-01 (NB)

Wir empfehlen dem Ortsbeirat, der Beschlussvorlage nebst Nachtrag unter Berücksichtigung und Einbindung der Entscheidungen über die vorstehenden Änderungsanträge zuzustimmen.

Zum Nachtrag: dieser enthält lediglich redaktionelle/formelle Änderungen zur Beschlussvorlage zur Änderung der Strandsatzung.

 

Herr Stagat möchte neben der Tourismuszentrale noch Herrn Bechmann in einer der nächsten Ortsbeirats-Sitzung einladen.