06.05.2021 - 7.1 Information über den Beschluss über die Aufhebu...

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Wortprotokoll

Frau Riahi erläutert die Standortgegebenheiten, die Gefahrenabwehrmaßnahmen, den Stand der Bebauungsplanung und die Einschätzung zur Naturschutzverträglichkeit. Sie gibt einen Ausblick auf die mögliche weitere Planung.

 

Herr Göllnitz gibt einen Überblick über die naturschutzrechtliche Einordnung. Der Eingriff in das Natura 2000-Gebiet ist nur bei zwingenden Gründen zulässig. Diese können hier keinesfalls nachgewiesen werden. Damit ist ein Eingriff unzulässig.