24.09.2020 - 6.1 Vorstellung des Hochwasserschutzes (Staatliches...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Tiepholt vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) stellt den Hochwasserschutz in Rostock mit einer PowerPoint-Präsentation vor. Er stellt u.a. die Maßnahmen in Warnemünde, im Osthafen, am Mühlendamm, am Weißen Kreuz sowie am Stadthafen vor. Frau Liefke (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg) sagt, dass der Hochwasserschutz im Stadthafen in den Jahren 2026 bis 2029 realisiert werden soll. Durch die bevorstehende BUGA 2025 werden Teilbereiche vorgezogen. Die Vorplanung sowie die Kosten-Nutzen-Analyse liegen vor.

 

Für den Stadthafen wird von einem Hochwasser von 2,50 m ausgegangen. Zuzüglich einem Klimazuschlag von 0,50 m ergibt sich ein Bemessungshochwasser von 3,00 m (NHN), sodass gesetzlich vorgeschrieben ein Mindestbord von 3,20 m erforderlich ist. Bisher war von einem neuen Klimazuschlag (Vorsorgemaß) von 0,84 m bis zum Jahr 2100 die Rede. Aktuell ist 1,00 m bis zum Jahr 2120 in Diskussion. Eine Änderung des Regelwerks wird in Aussicht gestellt. Nach derzeitigen Berechnungen entspricht in Rostock das Schadenspotenzial den Kosten des Küstenschutzes (Verhältnis 1:1). Aus diesem Grund wäre der Küstenschutz in diesem Bereich nicht prioritär herzustellen. Es wird eine erneute detailliertere Bewertung der betroffenen Haushalte – berechnet auf das neue Maß - vorgenommen. Bis zur neuen Kosten-Nutzen-Analyse werden keine weiteren Planungen vorgenommen. Da der Ideenwettbewerb für den Stadthafen bevorsteht, ist eine Einzelfallentscheidung denkbar. Einige Maßnahmen können bereits vorgedacht und in die Planungen integriert werden. Ergänzend weist Frau Liefke darauf hin, dass in Rostock auch das Thema Binnenentwässerung (Rückstau in Kanalisation) parallel bedacht werden muss. Hier liegen die Verantwortlichkeiten bei der Stadt bzw. dem WWAV.

 

Herr Hannemann erkundigt sich nach dem Küstenschutz im Bereich Wilhelmshöhe und nach Zugänglichkeit der Wasserschutzpolizei im Falle eines Hochwassers. Herr Dr. Tiepholt führt aus, dass in Wilhelmshöhe kein Küstenschutz erfolgen wird, da es sich nicht um ein im Zusammenhang bebautes Gebiet handelt. Für den Fall eines Hochwassers werden Notfallpläne erarbeitet, in dem auch die Wasserschutzpolizei berücksichtigt wird. Diese greifen bereits ab dem Zeitpunkt der Sturmflutwarnung.

 

Frau Krönert möchte gern wissen, welche Dauer die Erstellung einer aktualisierten Schadenspotenzialanalyse hat. Herr Dr. Tiepholt antwortet, dass bereits die Vergabe problematisch ist und hofft, dass die Analyse als Nachtrag zur Vorplanung erfolgen kann. Ansonsten könnte auf eine ähnliche Studie zurückgegriffen werden, auf deren Grundlage für die entsprechenden Gebäudetypen eine Hochrechnung durchgeführt werden kann. Grundsätzlich ist es das Ziel so schnell wie möglich die Schadenspotenzialanalyse zu erstellen.

 

Frau Mucha hinterfragt den Hochwasserschutz für das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Groß Klein. Herr Dr. Tiepholt sagt, dass das Schadenspotenzial an dieser Stelle für ein vom StALU MM geförderten Küstenschutz zu gering ist. Hier muss die Stadt für die Kosten aufkommen.

 

Herr Engelmann erkundigt sich nach den Vertragsverhandlungen mit der Stadt. Herr Dr. Tiepholt sagt, dass nur dann ein Vertrag zustande kommt, wenn überhaupt ein Küstenwasserschutz realisiert wird. Die entsprechenden finanziellen Mittel werden vorerst zurückgehalten.

 

Frau Pittasch fragt nach dem Hochwasserschutz in Groß Klein Dorf. Herr Dr. Tiepholt antwortet dass an dieser Stelle das Schadenspotenzial zu gering ist. Ein Deich vor den Häusern wird von den Eigentümern abgelehnt.