22.06.2016 - 3.1 Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Mi., 22.06.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, erläutert, dass diese Beschlussvorlage aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses, mit dem Ziel, geeignete Instrumente zur Sicherung der Wohnfunktionen in Warnemünde zu schaffen, erarbeitet wurde. Außerdem war aufgrund aktueller Rechtsprechung in M-V, bezüglich Zulässigkeit von Ferienwohnungen (FW) in Wohngebieten, eine intensive Auseinandersetzung mit derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten einer Festsetzung im B-Plan vonnöten.
Bei dem vorliegenden Beschluss handelt es sich um die Auslegung des Bebauungsplanes.
Zur Sicherung der Planung und zur Vermeidung des Entstehens zusätzlicher FW während der Planungsphase wurde am 30.01.2013 eine Veränderungssperre beschlossen, die 2015 und 2016 um jeweils ein Jahr verlängert wurde.
Anhand des B-Plan-Entwurfes erläutert Herr Müller die gebietsdifferenzierten Festsetzungen (Wohngebiete, Sondergebiete).
Weiterhin informiert er, dass eine sehr umfangreiche und ausführliche Bestandsaufnahme durchgeführt wurde (mehrfache schriftliche Befragungen mit 2/3 Rückantworten, Begehungen, Internetrecherchen, Auswertungen von Bauantragsunterlagen).
Herr Fromm, Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist dankbar für die Erhebung, auch der Eigenbetrieb kann damit tätig werden und von noch nicht erfassten Ferienwohnungsbesitzern Kurabgabe einfordern.
Auf Nachfrage, wie die praktische Kontrolle eines "Schwarzbaus" geahndet wird, erläutert Herr Müller, dass die Bauaufsicht für den Vollzug verantwortlich ist. Wer vorsätzlich nach Erlass der Veränderungssperre eine Ferienwohnung errichtet hat, muss Rückbau geahndet werden.
Weitere Fragen werden zu Steuerabgaben, Charakter eines Boardinghouse und Bestandsschutz gestellt.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“, begrenzt / einschließlich:
im Norden durch: - Strandstraße
- Seestraße
- Seepromenade
im Osten durch: - Am Strom
im Süden durch: - Am Bahnhof
- Alte Bahnhofsstraße
- Lilienthalstraße
- Lortzingstraße
- An der Stadtautobahn
im Westen durch: - Friedrich-Barnewitz-Straße
- Wiesenweg
- Gartenstraße
- Parkstraße
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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3,1 MB
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1,1 MB
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(wie Dokument)
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312,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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8
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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9
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(wie Dokument)
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10
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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