21.10.2015 - 7.2 Anfragen der Ausschussmitglieder und Informatio...

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Wortprotokoll

1. Herr Senator Bockhahn antwortet auf Nachfragen zu Flüchtlingsangelegenheiten. Für die Personalgestellung Amt 55 ist das Hauptamt zuständig. Es gibt die offizielle Festlegung, dass das Amt 55 bis 15.01.2016 besteht.

Für deren Arbeit werden dauerhaft 50 Mitarbeiter benötigt.

Die Aufnahmequote für Asylbewerber beträgt nach dem Königsteiner Schlüssel für die Hansestadt Rostock bis 31.12.2015  6,3 % und ab 01.01.2016  12,99 %.

Bisher sind 25.000 Transitflüchtlinge in Rostock durchgereist.

Grundsätzlich werden durch das Land M-V zusätzliche Stellen (ohne vorheriges Genehmigungsverfahren und ohne Aufnahme in den Stellenplan) genehmigt.

 

2. In der 42. KW fand die Anhörung zum Ausführungsgesetz-SGB XII statt. Die örtliche und überörtliche Sozialhilfe werden bei den Kommunen zusammengeführt.

Hauptproblem ist die Finanzierung des begrüßenswerten § 1 Ziele des Gesetzes („Ziele dieses Gesetzes sind in Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch insbesondere

1. die Gewährleistung angemessener personenzentrierter Hilfen unabhängig von beste-henden Leistungsformen, 2. die Förderung der Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten bei der Auswahl geeigneter und wirtschaftlicher Leistungsangebote sowie 3. die Sicherstellung einheitlicher Rechtsanwendung.“)

Die Landkreise erhalten 10,5 % mehr Geld als die Städte. In Rostock sind ist über viele Jahre personenzentrierte und lebensweltorientierte ambulante Angebote ausgebaut worden.

Nun laufen Überlegungen, wie mit der Schlechterstellung der HRO in der Finanzierung umgegangen werden soll.

Den Ausbau ambulanter Angebote wird es in der HRO lt. Oberbürgermeister daher vorerst nicht mehr geben.

 

3. Ins Pflegestärkungsgesetz II ist das Thema „Stärkung der Kommunen in der Pflege“ nicht aufgenommen worden.

 

4. Herr Michaelis bittet die Ausschussmitglieder, die Vertretung im SGA abzusichern. Die anwesenden Ausschussglieder stimmen ihm zu.