14.01.2015 - 5.3 Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mi., 14.01.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft informiert, dass aufgrund des noch nicht abgeschlossenen B-Planverfahrens eine Verlängerung der Veränderungssperre notwendig ist. Laut den neuen Handlungsempfehlungen des Ministeriums ergibt sich eine neue Situation. In Neuaufstellungen von B-Plänen für Wohngebiete sind Ferienwohnungen ausgeschlossen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung der Planung wird für das Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ die bestehende Veränderungssperre um ein Jahr verlängert. Der § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 werden neu gefasst:
„Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von drei Jahren außer Kraft.
Auf die Dreijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.“
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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584 kB
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