05.03.2013 - 8.1 Anke Knitter (Vorsitzende des Ortsbeirates Toit...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag 2012/AN/4209-04 (ÄA) entfällt die Abstimmung zum Änderungsantrag 2012/AN/4209-02 (ÄA).

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Beschluss:

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

 

Die Hauptsatzung wird um folgende Regelung als § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung ergänzt:

 

In Angelegenheiten, die einen Ortsbeiratsbereich in besonderer Weise betreffen, kann der zuständige Ortsbeirat einem Beschluss der Bürgerschaft gemäß § 42 Abs. 6 KV M-V widersprechen, sofern dieser das Wohl des Ortsbeiratsbereiches beeinträchtigt.

Der Widerspruch ist binnen zwei Wochen bei der Präsidentin der Bürgerschaft einzulegen und zu begründen. In der Begründung ist insbesondere darauf einzugehen, in welcher Weise der beanstandete Bürgerschaftsbeschluss das Wohl des Ortsbeiratsbereichs beeinträchtigt.

Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, solange er nicht durch Beschluss der Bürgerschaft zurückgewiesen wurde.

 

Der jetzige Absatz 3 wird zu Absatz 4 in §14 der Hauptsatzung.

 

Begründung:

 

Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung wird statt eines noch vorzulegenden Entwurfs der Verwaltung für die Hauptsatzungsänderung sogleich beschlossen.