23.06.2010 - 4.1.1 Rainer Albrecht (Fraktion der SPD...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

siehe Punkt 4.1

 

Mehrere Urteile des Bundessozialgerichts sagen aus, dass, wenn es keinen städtischen Heizkostenspiegel gibt, als Richtwert für die Höhe der angemessenen Heizkosten die Werte des Bundesheizkostenspiegels heranzuziehen sind. Aufgrund des hohen energetischen Modernisierungsstandards in der Hansestadt Rostock wird eine Berücksichtigung des Bundesheizkostenspiegels zu erheblichen Mehrausgaben bei den Kosten der Unterkunft und Heizung führen. Es ist daher dringend erforderlich, einen kommunalen Heizkostenspiegel für die Stadt Rostock zu erarbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

7

Dagegen

0

Enthaltungen

0