10.06.2010 - 5 Mülltonnenproblematik in der KTV

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Wortprotokoll

Herr Lange, Frau Behrendt vom Stadtamt u. Herr Schmidt vom Umweltamt gehen bei ihren Erläuterungen auf folgende Schwerpunkte ein:

- Mülltonnenproblematik ist ein Ordnungs-, Sauberkeits-, und Sicherheitsproblem

- seit 1998 besteht eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe zur Thematik

- Grundlage bildet die Abfallsatzung Par. 14

- Abfallbehälter müssen laut Abfallsatzung (Par. 14 Abs.2 ) auf eigenem Grundstück  

  untergebracht werden
- ein dauerhaftes Abstellen der Behälter z. B. auf öffentlichen Verkehrsflächen hat eine

  Entwidmung dieser zur Folge

- Sondernutzungserlaubnisse sind Ausnahmen und werden zeitlich befristet

- Ämter unterbreiten Vorschläge zur Unterbringung (siehe Informationsblatt des Umweltamtes), sollte dies nicht möglich sein, wird die Abfallentsorgung mittels Abfallsack angeordnet

- das Stadtamt informiert über den derzeitigen Arbeitsstand:

 

 

 

Anzahl

Ankündigungen des Widerrufs der Sondernutzungserlaubnisse auf Widerruf (Zeitspanne ½ Jahr vorher)

46

Widerrufsverfügungen – nach dem ½ Jahr

 

Ø      hat sich der Erlaubnisnehmer gemeldet und dargelegt, dass er noch einige Zeit benötigt, um die Voraussetzungen zu schaffen, die Abfallbehälter auf eigenen Grund und Boden unterzubringen, wird im Regelfall die Sondernutzungserlaubnis auf ein weiteres ¼ Jahr verlängert

 

31

bestehende Sondernutzungserlaubnisse, sowohl auf Widerruf, als auch zeitlich befristete, die noch zu widerrufen sind,

96

bisher endgültig beräumte Standorte

7

 

 

ungenehmigte Sondernutzungen berechnet

Ø      hier handelt es sich in der Regel um bekannt gewordene Sondernutzungen, wo die Eigentümer der Abfallbehälter noch nie eine Sondernutzungserlaubnis beantragt hatten, aufgedeckt durch die weiterführende Kontrolle der einzelnen Straßenzüge

80

Anzeigen wegen ungenehmigter Sondernutzungen

Ø      Anzeigen werden in Abstimmung mit dem Amt 73 dann erstellt, wenn die Eigentümer nicht reagieren auf Hinweise, „Anhörungen“ usw.

29

Widersprüche zu den Widerrufsverfügungen

3

Klagen

0

 

 

Abgabe an das Umweltamt zwecks endgültiger Klärung (z. B. Sackentsorgung)

46

 

Festlegung:

- der OBR erklärt, dass die Sacksammlung nicht die optimale Lösung ist

- Klärung, Diskussion der Abholtage der Tonnen in der KTV mit Umweltamt und

  Stadtentsorgung

- Umweltamt übergibt eine Übersicht mit Standorten für die Papierentsorgung

- Eigentümer/innen erwarten von der Verwaltung die Möglichkeit der Pachtung öffentlicher

Flächen zur Schaffung eingehauster Abstellplätze bei ausreichender Gehwegbreite, OBR

erwartet Information über Problemfälle.

- Die Verwaltung wird aufgefordert sich mit den Grundstückseigentümer in Verbindung zu

  setzen
 

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