09.06.2020 - 6.1 Weiterer Umgang mit den Sportstätten der Wohnen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 09.06.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Sportstätten der Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) verbleiben im Eigentum der WIRO. Für die fünf Sportstätten Kranichweg, Danziger Str., Ratzeburger Str., B.-v.-Suttner-Ring, Sprengmeisterweg sowie den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) werden durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen geleistet (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab
dem 01.11.2020).
Beschlussempfehlung Nr. 2020/BV/0802:
Die Sportstätten der Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) verbleiben im Eigentum der WIRO. Für die fünf Sportstätten Kranichweg, Danziger Str., Ratzeburger Str., B.-v.-Suttner-Ring, Sprengmeisterweg sowie den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) werden durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen geleistet (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab
dem 01.11.2020).
Bezüglich der angekündigten möglichen Schließung der Schießhalle im Sportpark Gehlsdorf wird der Oberbürgermeister aufgefordert, gegenüber der WIRO GmbH,
Verhandlungen mit dem Land M-V bzgl. einer Anmietung oder Pachtung durch die Landespolizei prüfen zu lassen.
Die Bürgerschaft ist zeitnah über die Ergebnisse zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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307,5 kB
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713,2 kB
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533,8 kB
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(wie Dokument)
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392,5 kB
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