23.05.2018 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 01.SO.169 ?Ortsteilzentrum Ma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi., 23.05.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Dudek führt ins Thema ein und stellt den Antrag nach namentlicher Abstimmung nach § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Diesem Antrag muss ein Viertel der anwesenden Mitglieder zustimmen.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
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Dagegen: | 3 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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Der Antrag für eine namentliche Abstimmung wird angenommen.
Folgende Mitglieder haben dem Antrag zugestimmt:
Günter Seidel, Margitta Köneking, Dieter Mergelkuhl
Folgende Mitglieder waren dagegen:
Jürgen Dudek, Henry Klützke, Anne Lau, Frank Niehusen, Volkmar Lässig
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten
Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan
Nr. 01.SO.169 "Ortsteilzentrum Markgrafenheide"
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung
(Anlage 2).
3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 3 |
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Dagegen: | 5 |
| Angenommen |
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Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt | x |
Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.
Herr Dudek verliest eine persönliche Erklärung.
Erklärung
von
Jürgen Dudek
Ich habe gegen den Bebauungsplan Nr.01.SO.169 „Ortsteilzentrum Markgrafenheide“
aus folgenden Gründen gestimmt:
- Die Neuausweisung von Ferienwohnungen widerspricht den „Leitlinien zur Stadtent-
wicklung“ (Beschlussvorlage 2012 / BV / 3678)
Auf der Seite 17 heißt es:
„Bei der Tourismusentwicklung werden Nachhaltigkeit, Qualität und ganzjährige
Auslastung im Mittelpunkt stehen. Kapazitätserweiterungen wird es nur noch ver-
einzelt im Stadtgebiet geben, was insbesondere für Warnemünde gilt.
Markgrafenheide behält seinen Charakter als überwiegend ruhiger Badeort in der
Rostocker Heide.
Anmerkung:
Der Ortsbeirat stimmte in seiner Sitzung am 17.10.2012 einstimmig für die v. g.
Leitlinien.
- Auf dem 1. Bürgerforum am 24.03.2017 zur „2. Fortschreibung Rahmenplan Markgra-
fenheide“ sprachen sich sehr viele Bürger gegen den Bau von Ferienwohnungen
aus.
In der Dokumentation von April 2017 heißt es auf der Seite 7:
„Ein Wohnungsneubau ist prinzipiell gut, wenn es keine Ferienwohnungen produ-
ziert, eine Mischung von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen vorsieht und
neue dauerhafte Bewohner anzieht, da diese auch die Infrastruktur vor Ort nutzen
und damit auslasten.“Hierzu auch ein Beitrag der Ostsee-Zeitung vom 26.07.2017 mit dem Titel„Bürger lehnen Ferienwohnungen ab“; „Die Markgrafenheider wollen in ihrem Orts-
teilzentrum Mietwohnungen für Familien“.
- Der Investor erklärte am 27.07.2017 in der Ostsee-Zeitung unter der Überschrift „Investor will keine Ferienwohnungen“, dass Urlaubsquartiere nicht geplant sind.
- 84 Bürger sprachen sich mit einem Einwand (Schreiben vom 16.08.2017) gegen den
Neubau von Ferienwohnungen aus.
- Des Weiteren gab es einen Einwand von 15 Bürgern zu den Geschosshöhen.
Ich wünsche mir einen ganzjährig „lebendigen Wohnort“ mit entsprechender Infrastruktur,
insbesondere im Ortsteilzentrum. Die Möglichkeit weitere Beherbergungsbetriebe / Ferienwohnungen an diesem Standort widerspricht sowohl den „Leitlinien der Stadtentwicklung“als auch den Zielen der „Tourismuskonzeption 2020“.
Auch ein Großteil der Einwohner von Markgrafenheide (100 Bürger) hatten Einwendungen
zum B-Plan.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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8,4 MB
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2
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863,4 kB
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3
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943,1 kB
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