19.09.2019 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
- Datum:
- Do., 19.09.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Dr. Blum erläutert die Beschlussvorlage
Diskussionspunkte OBR und Einwohner:
- unzureichende Anzahl der Parkplätze
- Stadtblick wird verbaut
- Eigentumswohnungen verlieren an Wert
- Kein Spielplatz
- schon jetzt Probleme bei Starkregen – Wasser im Keller - zu viel versiegelte Flächen
- 6 Geschosse sind zu viel
Frau Wolter:
- städtischen Fläche wurde verkauft
- Bauvoranfrage – ohne zeitliche Frist
- Inhalt: ob die Errichtung vom Planungsrecht zulässig ist
- im oberen Teil – Genehmigung für 3 Wohnanlagen mit Schaffung zusätzlicher Stellflächen
- Spielplätze und Stellflächen sind nicht Bestandteil der Baugenehmigung
- Fällgenehmigung erfolgt erst nach Baugenehmigung
Herr Westphal:
- Bei einer Ablehnung des Antrages sollte der Bauausschuss schnellstmöglichst Ablehnungsgründe der Bauvoranfrage in einer Stellungnahme des Orstbeirates erarbeiten
Herr Dr. Blum wird das übernehmen und dem Ortsamt weiter leiten
Der Ortsbeirat stimmt der Vorgehensweise, eine Stellungnahme bei Ablehnung zu erstellen, einstimmig zu.
Herr Westphal gibt den anwesenden EinwohnerInnen die Möglichkeit, ab dem 25.09.2019 im Ortsamt nach dem Ergebnis der Entscheidung des Bau- und Planungsausschusses vom 24.09.2019 telefonisch unter: 0381 381 5200 nachzufragen.
Frau Knitter bringt die 2019/BV/0256 Ilja-Ehrenburg-Str. 21 zur im Ortsbeirat zur Abstimmung:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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