17.05.2017 - 5.1 Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Ermittlun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 17.05.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nachfrage zum Wohnungsbestand, der KdU-fähig ist. Durch den sehr geringen Wohnungsleerstand in der Hansestadt Rostock fehlt es generell an Wohnraum, also auch an bezahlbarem. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass am Markt Wohnraum innerhalb der Höchstwerte der KdU-Richtlinie verfügbar ist.
Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel ist Bestandteil der Richtlinie.
In jedem Einzelfall wird die Gesamtangemessenheit geprüft. Wenn der Leistungsempfänger nachweisen kann, dass in der gesamten Hansestadt Rostock derzeit kein angemessener Wohnraum verfügbar ist, werden unangemessene Kosten auch über einen längeren Zeitraum als 6 Monate übernommen.
Nachfrage zu angemessenen Heizkosten. Der Heizkostenspiegel der Hansestadt Rostock gibt lediglich Richtwerte für angemessene Heizkosten vor, da die Mehrzahl der Wohnungsunternehmen die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung gestellt haben.
Herr Groth hält die Ermittlung der Werte der angemessenen Gesamtmietkosten für rechtswidrig, da die Ermittlung nicht auf einem von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung geforderten schlüssigen Konzept beruht. Nach seiner Ansicht beruht der in die Festsetzung der Gesamtmietkosten eingeflossene Teilwert „Heizkosten“ nicht auf der Grundlage eines schlüssigen Konzeptes. Auch sieht er die Festsetzung des Teilwertes „Betriebskosten“ mit dem Pauschalwert in Höhe von 1,50 Euro/qm kritisch, da auch dieser Teilwert nicht auf einem geforderten schlüssigen Konzept beruhe. Nach seiner Ansicht kann ein Gesamtwert nicht auf der Grundlage eines schlüssigen Konzeptes ermittelt sein, wenn bereits in den Gesamtwert eingeflossene Teilwerte nicht auf der Grundlage eines schlüssigen Konzeptes ermittelt worden seien.
Das Gesamtkonzept KdU-Richtlinie muss ein schlüssiges Konzept sein, entgegnet Herr Senator Bockhahn. Die Richtlinie ist rechtskonform und wurde seitens des zuständigen Sozialgerichts Rostock bislang als schlüssiges Konzept anerkannt.
Frau Günther erfragt, wie viele Klagen gegen die KdU-Richtlinie vorliegen. Dies wird im HJC und im Amt für Jugend, Soziales und Asyl erfragt und nachgeliefert.
Anlagen zur Vorlage
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