01.06.2010 - 11 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sonde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di., 01.06.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Behrendt, Sachgebietsleiterin im Stadtamt, Allgemeine Ordnungsangelegenheiten,
erläutert neue Inhalte aus der Satzung.
Neu ist,
dass die Mühlenstraße voraussichtlich bis nach ihrer Sanierung in zwei Zonen
eingeteilt wird. Danach zahlt man für Sondernutzungen in dem Bereich zwischen
Kirchenplatz und Dänischer Straße eine höhere Gebühr als im hinteren, weniger
attraktiven Bereich bis zur Schillerstraße.
Neu ist auch, dass die Promenade in der Zone 1 aufgelistet wurde und dass Sondernutzungen
bis auf Widerruf erteilt werden können.
In den
vergangenen Jahren hat sich der Ortsbeirat stark gemacht, dass die Promenade
vorrangig zum ungehinderten Flanieren genutzt werden kann.
Frau
Behrendt erläutert: Die Aufnahme in die Sondernutzungssatzung ist eher als eine Art Schutz für die
Promenade gedacht. Zone 1 bedeutet auch strengere Auflagen. Zudem werden
künftig bei Antragstellung auf Sondernutzung neben der Tourismuszentrale verschiedene
städtische Ämter zur Entscheidungsfindung herangezogen.
Frau
Pentzien weist darauf hin, das die Sondernutzungssatzung nicht ausdrücklich
Barrierefreiheit behandelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,2 kB
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