13.04.2010 - 5.1 Umwandlung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 13.04.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Methling stellt Herrn Hardt -Rechtsanwalt des Klinikums Südstadt Rostock- vor,
der zu Nachfragen der Hauptausschussmitglieder Stellung nimmt.
Frau Dr. Bachmann begründet
ihr ablehnendes Votum zur Angelegenheit.
Beschlussvorschlag:
1. Der Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt
Rostock" wird zum Ausgliederungsstichtag 01.01.2010 in eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung umgewandelt. Die steuerrechtliche Anerkennung der
Gemeinnützigkeit wird beantragt.
2. Die
Hansestadt Rostock überträgt das Vermögen des Eigenbetriebes "Klinikum
Südstadt Rostock" als Gesamtheit einschließlich des beim Eigenbetrieb
bilanzierten Grundvermögens auf die von der Hansestadt Rostock neu zu gründende
„Klinikum Südstadt Rostock GmbH" mit Sitz in Rostock und zwar gegen
Gewährung des einzigen Geschäftsanteils an dieser Gesellschaft in Höhe von 1
Mio. EUR. Das Stammkapital der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH"
beträgt 1 Mio. EUR. Soweit das bisherige Stammkapital des Eigenbetriebes die
für die „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" zu erbringende Einlage auf
das Stammkapital (1 Mio. EUR) übersteigt, wird der Mehrbetrag (11,5 Mio. EUR)
in die Kapitalrücklage der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" eingestellt.
3. Die
Ausgliederung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 168 ff., § 123
ff. UmwG. Besondere Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG und besondere Vorteile im Sinne von § 126
Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden nicht gewährt.
4. Alle
bestehenden Arbeitsverhältnisse werden von der „Klinikum Südstadt Rostock
GmbH" nach Maßgabe des Personalüberleitungstarifvertrages (Anlage 4)
unverändert fortgesetzt.
5. Der
Gesellschaftsvertrag der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" wird gemäß
Anlage 1 beschlossen.
6. Der
Ausgliederungsplan/ die Ausgliederungserklärung wird gemäß Anlage 2
beschlossen.
7. Der
Nutzungsüberlassungsvertrag wird gemäß Anlage 5 beschlossen.
8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
gegenüber dem Innenministerium M-V
folgende Erklärung abzugeben:
„Die Hansestadt Rostock verpflichtet sich, nach Beendigung des
Rechtsetzungsverfahrens der Kommunalverfassungsnovelle in Bezug auf die neu
gegründete „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" einen rechtskonformen
Zustand herzustellen."
Anlagen zur Vorlage
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