26.08.2015 - 5.1 Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 26.08.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Teilhaushalt 50:
Die Verwaltungsvertreter geben Infos zur Haushaltsentwicklung (2014 ist der vorläufige Saldo, bis es einen Jahresabschluss gibt, und 2015/2016 sind die geplanten Aufwendungen der sozialen Sicherung):
31201 - Bedarfe für Unterkunft und Heizung
2014 - 62.361.400 €
2015 - 61.962.700 €
2016 - 61.921.600 €
31107 - Grundsicherung
2014 - 16.195.300 €
2015 - 16.946.200 €
2016 - 17.675.700 €
31102 - Hilfe zur Pflege
2014 - 7.810.400 €
2015 - 7.602.000 €
2016 - 7.753.200 €
31101 - Hilfe zum Lebensunterhalt
2014 - 6.320.900 €
2015 - 5.635.000 €
2016 - 5.662.000 €
31103 - Eingliederungshilfe
2014 - 37.127.600 €
2015 - 38.616.200 €
2016 - 39.010.500 €
Auf Nachfrage wird informiert, dass das Fach- und Finanzcontrollingkonzept des Amtes für Jugend und Soziales in der nächsten Sitzung vorgestellt wird.
Herr Lau verlässt die Sitzung. Damit sind 8 Ausschussmitglieder anwesend.
Zu den Produkten des Gesundheitsamtes berichtet Frau Marquardt.
Teilhaushalt 53:
Der Teilhaushalt 53 besteht aus 3 Produkten:
- 34300 Betreuungsleistungen (Betreuungsbehörde)
- 41101 Krankenhäuser – Investitionskostenbeitrag (ca. 2,7 Mio EUR)
- 41400 Maßnahmen der Gesundheitspflege → Hauptprodukt
Die vielschichtigen Aufgaben basieren ausschließlich auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen, so z.B. dem Öffentlichen Gesundheitsdienstgesetz M-V, Infektionsschutzgesetz, Psych-KG, Schulgesetz, Schulgesundheitspflegeverordnung.
Das Gesundheitsamt erhält:
- 100 % Landesmittel für das Projekt Familienhebammen (87,5 TEUR)
- 10 TEUR (= 100 %) Landesmittel für Suchtprävention für Kinder und Jugendliche
- eine freiwillige Landesbeteiligung an den Suchtberatungs- und Behandlungsstellen in Höhe von 220.4 TEUR (= 35,73 %)
Für Leistungen, die das Gesundheitsamt erbringt, werden 2015 350 TEUR und 2016 390 TEUR auf der Grundlage der Landesgebührenordnung für Amtshandlungen im Bereich des Gesundheitswesens vereinnahmt. Die Erhöhung für 2016 beruht auf der Novellierung dieser Gebührenordnung.
Nach Abzug der Ausgaben für Personalkosten, Mieten und Betriebskosten, Abschreibungen und Zuwendungen an Verbände und Vereine verbleiben dem Gesundheitsamt 300 TEUR zur laufenden Finanzierung aller Fachbereiche.
Davon werden 63.099 EUR für die Finanzierung von medizinischem Sachbedarf (Impfstoffe, Verbrauchsmaterialien etc.) eingesetzt und 129.577 EUR für Dienstleistungen durch Dritte (Laborleistungen, Röntgenleistungen mit Befundung, Befundanforderungen an niedergelassene Ärzte, 2. Leichenschau durch die Universität, Sterilisation der medizinischen Instrumente, Drogenscreening durch die Rechtsmedizin, Pilzberatertätigkeit, Kostenübernahme für Untersuchungen und Behandlungen in besonderen Fällen, Sonstiges).
Weitere Ausgaben, wie Telefon, EDV-Material, Dienst- und Schutzkleidung, Reisekosten, Fortbildung, Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften u.a., wurden immer wieder geprüft und auf das Notwendigste beschränkt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der anhaltende Flüchtlingszustrom ggf. auch weiteren personellen Bedarf für die medizinische Betreuung der Flüchtlinge bedeutet.
Anlagen zur Vorlage
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